Vorwort zur 6. Auflage

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Ein gut funktionierendes Finanzsystem und eine aktive Bekämpfung der internationalen Finanzkriminalität sind Voraussetzungen für die Attraktivität des Finanzplatzes Schweiz. Die Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF) attestiert der Schweiz ein solides und umfassendes Dispositiv zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusbekämpfung.


Den verantwortlichen Organen der SRO-SVV, den Mitgliedsgesellschaften und den Mitarbeitenden auf allen Stufen ist die Bedeutung der Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung bewusst. Eine hohe Sensibilisierung und eine permanente Schulung ermöglichen, präventive Massnahmen zu ergreifen sowie praxisbezogene und griffige Vorschriften zu erlassen.


Der vorliegende Kommentar des Reglements SRO-SVV dient diesem Anliegen. Er basiert auf dem per 1. Januar 2016 in Kraft getretenen revidierten Geldwäschereigesetz (GwG) sowie auf dem per 1. Januar 2020 angepassten Reglement SRO-SVV (R SRO-SVV). Dieser Kommentar erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit; er ist eine praxisbezogene Auslegungshilfe bei der Anwendung des Reglements SRO-SVV. Er ist das Gemeinschaftswerk der Mitglieder der Fachstelle Geldwäscherei SRO-SVV.


Der Fachstelle Geldwäscherei SRO-SVV gehören zur Zeit der Erstellung des Kommentars an:

  • Christoph Balmer (Zürich Schweiz), Leitung
  • Isabella De Righetti (AXA Winterthur), Stv. Leitung
  • Alex Brun (Die Mobiliar)
  • Gabriele Brun del Re (VERSA)
  • Barbara Di Santis (Allianz Suisse)
  • Sarah Neuhaus (Vaudoise)
  • Jonna Rasmussen (Palladio)
  • Manuela Rödig (Swiss Life)
  • Laura Sieber-Rey (Helvetia)
  • Filiz Ulissi (Generali)
  • Raphael Vogel (Basler)
  • Katharina Wahl (PAX)

Der Vorstand SRO-SVV dankt den Mitgliedern der Fachstelle Geldwäscherei für die wertvolle Arbeit.


Zürich, im Dezember 2019
Markus Hess
Präsident SRO-SVV