Zweites Kapitel: Sorgfaltspflichten der Versicherungsunternehmen

2. Abschnitt: Feststellung der wirtschaftlich berechtigten Person

Art. 10

Erforderliche Angaben zur wirtschaftlich berechtigten Person



Die schriftliche Erklärung über die wirtschaftlich berechtigte Person hat Namen, Vorname, Wohnadresse, Wohnsitzland, Geburtsdatum und Nationalität von folgenden Personen zu enthalten:

a

Zahlung erfolgt durch eine natürliche Person: Angaben zur natürlichen Person.

b

Zahlung erfolgt durch eine Sitzgesellschaft: Angaben zu den natürlichen Personen, welchen das Vermögen der Sitzgesellschaft zuzurechnen ist.

c

Zahlung erfolgt durch eine operativ tätige, nicht börsenkotierte juristische Person oder Personengesellschaft: Angaben zu den Kontrollinhabern.
Ist bekannt oder bestehen konkrete Anhaltspunkte dafür, dass die juristische Person das eingebrachte Vermögen treuhänderisch für einen Dritten hält, so hat das Versicherungsunternehmen von der Vertragspartei eine schriftliche Erklärung darüber einzuholen, wer die natürliche Person ist, die am Vermögen wirtschaftlich berechtigt ist.

d

Zahlung erfolgt durch eine börsenkotierte, öffentlich-rechtliche Körperschaft oder Gesellschaft in Staatsbesitz oder einen Finanzintermediär: Angaben beinhalten lediglich Ihren Namen und Adresse.



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