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Der Finanzintermediär trifft mit angemessenem Aufwand besondere Abklärungen, wenn Geschäftsbeziehungen oder Transaktionen mit erhöhten Risiken vorliegen. Abzuklären ist je nach den Umständen namentlich:
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Das Versicherungsunternehmen überprüft die Ergebnisse der besonderen Abklärungen auf ihre Plausibilität hin. |
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