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dRSK (Digitaler Rechtsprechungs-Kommentar): Monatsübersicht Februar 2015, Ausgabe 45.

In über 30 Rechtsgebieten kommentieren renommierte Experten der Online-Zeitschrift dRSK die wichtigsten Entscheide des BGer, BVGer und des BStGer. Monatsübersichten informieren per E-Mail über die aktuell veröffentlichten Kommentare.

ISSN 1663-9995

Einen Überblick über die Autorenteams und die Rechtsgebiete finden Sie hier.

Folgende Beiträge wurden im letzten Monat publiziert:

Öffentliches Wirtschaftsrecht
Markus Schott / Vera Naegeli, Blosse Anfechtbarkeit (und nicht Nichtigkeit) von Verfügungen, wenn Drittbetroffenen das rechtliche Gehör nicht gewährt und ihnen die Verfügung nicht eröffnet wurde 
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 2C_657/2014 vom 12. November 2014
Publiziert am 20. Februar 2015

Strafrecht
Jonas Achermann, Straflosigkeit eines objektiv ungefährlichen untauglichen Versuchs einer Straftat – Bundesgerichtliche Anpassung der Dogmatik des untauglichen Versuchs gemäss Art. 22 StGB
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 6B_183/2014 vom 28. Oktober 2014, zur Publikation vorgesehen
Publiziert am 13. Februar 2015

Strassenverkehrsrecht
Benjamin Briner, Bedeutung des Vermerks Code 111 («Der ausländische Führerausweis muss mitgeführt werden») für den schweizerischen Führerausweis
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 6B_248/2014 vom 20. November 2014
Publiziert am 20. Februar 2015

Benjamin Briner, Ein wiedergutzumachender Nachteil im Sinne von Art. 93 Abs. 1 lit. a BGG bei Nichtanordnung eines vorsorglichen Sicherungsentzugs nach Art. 16d Abs. 1 lit. b SVG
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 1C_357/2014 vom 18. November 2014
Publiziert am 13. Februar 2015

Benjamin Briner, Vorsorglicher Entzug des Führerausweises vs. Unschuldsvermutung
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 1C_277/2014 vom 20. November 2014
Publiziert am 6. Februar 2015

Vertragsrecht

Davide Giampaolo / Markus Vischer, Gültigkeit von Konventionalstrafen in formmangelbehafteten Vorverträgen zu Grundstückkäufen (Art. 216 Abs. 2 i.V.m. Art. 22 Abs. 2 OR)?
Kommentar zu: BGE 140 III 200
Publiziert am 27. Februar 2015