Freiwilligkeit bei Zwangsmassnahmen

Freiwilligkeit bei strafprozessualen Zwangsmassnahmen am Beispiel der Hausdurchsuchung

Ziel der vorliegenden Dissertation ist die Klärung der Frage, wie die Einwilligung in strafprozessuale Zwangsmassnahmen rechtlich zu beurteilen ist. Ausgangslage ist die bestehende Uneinigkeit in der Lehre betreffend die Folgen der Einwilligung in Hausdurchsuchungen nach Art. 244 Abs. 1 StPO. Vorerst wird die massgebende Basis gelegt: Wichtige Bausteine des Strafprozesses, eine Analyse der Formen des freiwilligen Verzichts auf strafprozessuale Schutzrechte sowie eine Übersicht über Zwangsmassnahmen im Allgemeinen.

Auf dieser Grundlage können die Hausdurchsuchung als Beispiel einer Zwangsmassnahme und vorliegendes Schwergewichtsthema erläutert und die Konsequenzen von Einwilligungen Betroffener analysiert werden.
Weil Zwangsmassnahmen im Allgemeinen und Hausdurchsuchungen im Konkreten bedeutende staatliche Eingriffe in die Freiheitsrechte der Betroffenen darstellen, werden sie anschliessend unter dem Gesichtspunkt der Einschränkung von Grundrechten im Lichte von Art. 36 BV sowie dem Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens unter dem Gesichtspunkt von Art. 8 EMRK vertieft betrachtet. Es folgt eine Zusammenfassung sowie ein abschliessendes Fazit.

Désirée Guntli

Désirée Guntli aus Vilters, wohnhaft in Mels, wurde am 1. August 1992 in Chur (GR, Schweiz) geboren. Nach der Matura mit dem Schwerpunktfach Wirtschaft und Recht an der Kantonsschule Sargans (SG), studierte sie an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern Rechtswissenschaften. Sie schloss das Studium im Jahr 2018 mit dem Master of Law ab. Von Ende 2020 bis 2023 verfasste sie ihre Dissertation unter der Betreuung von Prof. Dr. iur. Dr. h.c. Kurt Seelmann an der Privaten Universität im Fürstentum Liechtenstein (UFL). Während dieser Zeit betreute sie einerseits als Gemeinderätin in Mels das Ressort Soziales und Gesundheit. Weiter war sie andererseits in der Funktion als Beauftragte des Verwaltungsrates PZSL mitunter für die Stabilisierung eines regionalen Pflegezentrums zuständig.

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