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GwG-Revision: Der Paradigmenwechsel für Berater*innen kommt
news@weblaw 05.03.2026

GwG-Revision: Der Paradigmenwechsel für Berater*innen kommt

Thomas Nagel
Thomas Nagel
Martin V. Sampedrano Gonzalez
Martin V. Sampedrano Gonzalez

Am 25. Februar 2026 lud die Weblaw Academy im Zuge der Jusletter-Special-Collection zum Webinar «GwG-Revision: Der Paradigmenwechsel für Berater*innen kommt» ein. In dieser Online-Fortbildung lieferte Thomas Nagel, ausgewiesener Spezialist für Finanzmarkt- und Wirtschaftsrecht, praxisnahe Einblicke in die anstehende Revision des Geldwäschereigesetzes und ihre Auswirkungen für Berater*innen aus unterschiedlichen Rechts- und Beratungsfeldern.
Im folgenden Interview beantwortet Thomas Nagel drei begleitende Fragen von Martin Sampedrano, Head of People & Academy der Weblaw AG.

  • Herr Nagel, welche konkreten Änderungen der GwG-Revision werden Berater*innen in der Praxis am stärksten spüren und wo sehen Sie den grössten Handlungsbedarf bereits heute?

Thomas Nagel: Mit Inkrafttreten der Revision muss jede beratende Person zwingend geklärt haben, ob sie dem GwG untersteht. Bei Unterstellung ist der Anschluss an eine SRO innert Übergangsfrist obligatorisch, die den/die Berater*in regelmässig prüft. Dies verursacht Kosten und Aufwand. Die Unterstellungsfrage ist komplex, da das Gesetz bewusst breit formuliert ist, aber auch risikobasierte Ausnahmen vorsieht.
Ist das GwG anwendbar, so sind grundsätzlich bereits vor Erbringung bestimmter Dienstleistungen im Zusammenhang mit Transaktionen die Vertragspartner sowie die wirtschaftlich berechtigten Personen zu identifizieren. Dies stellt einen Paradigmenwechsel dar und kann Vertrauensverhältnisse (z.B. zwischen Anwaltskanzlei und Klient) belasten. Entsprechend besteht bereits heute Handlungsbedarf bei einer raschen, möglichst niederschwelligen Umsetzung ohne unverhältnismässigen administrativen Mehraufwand.

  • Viele Marktteilnehmende empfinden die neuen Sorgfalts- und Dokumentationspflichten als zusätzliche Belastung. Welche pragmatischen Ansätze empfehlen Sie, um Compliance effizient umzusetzen, ohne operative Prozesse unnötig zu verkomplizieren?

Thomas Nagel: Der Abwehrreflex ist verständlich. Über Sinn und Unsinn der Gesetzesänderungen lässt sich streiten. Ich persönlich beurteile den Mehrwert der Unterstellung von Beratungstätigkeiten als fragwürdig. Doch unabhängig von der Sinnfrage ist Fakt, dass die Gesetzesänderung beschlossen ist und im Eiltempo auf uns zukommt. Berater*innen sollten in den neuen Regeln auch eine Chance sehen, sich vor Risiken (z.B. der unbewussten Teilnahme an Geldwäschereihandlungen) zu schützen. Zentral ist, dass Berater*innen klar wissen, in welchen Konstellationen das GwG Anwendung findet und was in diesen Fällen zu tun ist. Dafür braucht es präzise und verständliche Weisungen und gezielte Schulungen. Es empfiehlt sich, digitale Lösungen zu nutzen, die Prozesse vereinfachen und die Benutzerfreundlichkeit erhöhen. Papierbasierte Abläufe sind ineffizient und in der Praxis kaum mehr vermittelbar.

  • Wenn Sie einen Blick nach vorne werfen: Welche Kompetenzen werden Berater*innen künftig benötigen, um im Umfeld verschärfter Geldwäschereiregeln weiterhin rechtssicher und wettbewerbsfähig zu bleiben?

Thomas Nagel: Erforderlich sind insbesondere ein ausgeprägtes Risikoverständnis für geldwäschereirelevante Beratungstätigkeiten sowie die Fähigkeit, digitale Compliance-Instrumente sicher und effizient einzusetzen. Dies hält den bürokratischen Aufwand gering.

Bereiten Sie sich gezielt auf die Herausforderungen der GwG-Revision vor. Sehen Sie jetzt die Aufzeichnung unseres Experten-Webinars «GwG-Revision: Der Paradigmenwechsel für Berater*innen kommt» und profitieren Sie von praxisnahen Insights für Ihren Berufsalltag.

 

 

 


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