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UBI: Nadine Jürgensen neues Mitglied.

Der Bundesrat hat Nadine Jürgensen als neues Mitglied der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) gewählt. Sie ersetzt Claudia Schoch Zeller, die Ende Jahr 2017 aufgrund der gesetzlichen Amtszeitbeschränkung aus der Kommission ausscheidet. Die letzten öffentlichen Beratungen der UBI in der gegenwärtigen Besetzung finden am 15. Dezember 2017 in Bern statt.
 
Die vom Bundesrat als neues UBI-Mitglied gewählte Nadine Jürgensen ist zurzeit als freie Journalistin (u.a. als Kolumnistin bei der Zeitschrift «Schweizer Monat») und Moderatorin tätig. Zuvor war sie während fünf Jahren Inlandredaktorin bei der NZZ. Nadine Jürgensen, 1982 geboren und im Kanton Zürich wohnhaft, ist ausgebildete Juristin mit Anwaltspatent. Ihre Masterarbeit schrieb sie über die UBI. 
 
Nadine Jürgensen wurde vom Bundesrat für den Rest der bis Ende 2019 laufenden Amtsperiode gewählt. Sie wird Claudia Schoch Zeller, Rechtsanwältin und langjährige NZZ-Redaktorin bzw. Rechtskonsulentin, ersetzen, deren Amtszeit Ende 2017 abläuft. Claudia Schoch Zeller ist seit Februar 2005 Mitglied der UBI und seit anfangs 2016 zudem Vizepräsidentin. Den neuen Vizepräsidenten bzw. die neue Vizepräsidentin wird die UBI anlässlich ihrer ersten Sitzung 2018 bestimmen. Mit der Wahl von Nadine Jürgensen werden weiterhin fünf von neun Mitgliedern der UBI Frauen sein.
 
Die letzten öffentlichen Beratungen der UBI in der gegenwärtigen Besetzung finden am 15. Dezember 2017 in Bern statt. Die Kommission wird dabei über vier Beschwerden befinden. Es handelt sich dabei um Online-Artikel von SRF News über die Veröffentlichung von Aufnahmen zu 9/11 und über eine Demonstration eines russischen Oppositionspolitikers sowie um einen kritischen Bericht des Konsumentenmagazins «Kassensturz» von Fernsehen SRF über einen «deutschen Schwindler». Schliesslich wird die UBI mit einem Beitrag von «Il Profil» von Radio Rumantsch erstmals seit längerer Zeit wieder eine rätoromanische Ausstrahlung zu beurteilen haben. Weitergehende Informationen zu den öffentlichen Beratungen vom 15. Dezember 2017 können der Website der UBI entnommen werden.
 
Die UBI ist eine ausserparlamentarische Kommission des Bundes, die vom Churer Rechtsanwalt Vincent Augustin präsidiert wird und aus neun Mitgliedern sowie einem dreiköpfigen Sekretariat besteht. Sie hat auf Beschwerde hin festzustellen, ob ausgestrahlte Radio- und Fernsehsendungen schweizerischer Programmveranstalter oder Publikationen aus dem übrigen publizistischen Angebot der SRG Bestimmungen über den Inhalt redaktioneller Sendungen verletzt haben oder ob eine rechtswidrige Verweigerung des Zugangs zum Programm bzw. zu einer Publikation vorliegt. Der UBI vorgelagert sind Ombudsstellen, die eine Vermittlungsfunktion einnehmen.
 
Quelle: Medienmitteilung UBI vom 7. Dezember 2017
                                                                        
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