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Daniel Kipfer Fasciati neue Ombudsperson für das Sanktionsregime der UNO gegen Terrorismus

Das EDA begrüsst den Entscheid des UNO-Generalsekretärs, Daniel Kipfer Fasciati zur Ombudsperson für das UNO-Sanktionsregime gegen die Gruppierungen Islamischer Staat (IS) und Al-Qaïda zu ernennen. Daniel Kipfer Fasciati ist Richter am Bundesstrafgericht in Bellinzona.

Der UNO-Sicherheitsrat hat gegen den IS und Al-Qaïda Finanz-, Reise- und Waffenhandelssanktionen ergriffen und führt hierzu eine Liste von sanktionierten Personen und Organisationen.

Personen und Organisationen, deren Namen auf der IS- und Al-Qaïda Sanktionsliste figurieren, können sich an die Ombudsperson wenden und ein Gesuch um Streichung stellen. Die Ombudsperson ist ein wichtiger Mechanismus, der zur Einhaltung menschenrechtlicher Verfahrensgarantien im UNO-Sanktionssystem beiträgt. Sie prüft die eingegangenen Gesuche und empfiehlt dem zuständigen UNO-Sanktionsausschuss, die betroffene Person oder Organisation auf der Liste zu behalten oder verlangt eine Streichung. Es kommt ihr dabei ein grosses Gewicht zu, da der UNO-Sanktionsausschuss bis zum heutigen Zeitpunkt allen Empfehlungen ausnahmslos entsprochen hat.

Gemeinsam mit einer Gruppe gleichgesinnter Staaten hat die Schweiz wesentlich zur Schaffung der Ombudsstelle im Jahr 2009 beigetragen.

Daniel Kipfer Fasciati ist seit 2004 Richter am Bundesstrafgericht und war in den Jahren 2014 bis 2017 dessen Präsident. Er wird mit dem Mandat in seiner persönlichen Eigenschaft betraut. Wie bereits durch die Ernennung im April 2018 von Botschafterin Christine Schraner Burgener zur Sondergesandten des UNO-Generalsekretärs für Myanmar, wird auch durch die Mandatsübernahme von Daniel Kipfer Fasciati die Präsenz von Schweizerinnen und Schweizern in wichtigen Funktionen von internationalen Organisationen gestärkt.

Quelle: Medienmitteilung EDA vom 31. Mai 2018