Per§onalia

Danièle Wüthrich-Meyer neue Vizepräsidentin und Isabel Martinez neues Mitglied der WEKO.

An seiner Sitzung vom 20. Dezember 2017 hat der Bundesrat Fürsprecherin und Dr. iur. Danièle Wüthrich-Meyer zur Vizepräsidentin der Wettbewerbskommission WEKO ernannt. Neues Mitglied wird zudem Isabel Martinez, PH.D. in Economics der Universität St. Gallen. Beide treten das Amt am 1. Januar 2018 an.

Nachdem der Bundesrat den bisherigen Vizepräsidenten der Wettbewerbskommission, Andreas Heinemann, Anfang November als neuen WEKO-Präsidenten ab 2018 eingesetzt hatte, galt es das Vizepräsidium neu zu besetzen. Mit Danièle Wüthrich-Meyer kann die Nachfolge intern geregelt werden, da sie seit 2016 Mitglied der WEKO ist. Die Juristin verfügt über das bernische Fürsprecherpatent sowie ein Doktorat der Rechtswissenschaft und war lange Jahre am Obergericht, dem Handelsgericht und weiteren richterlichen Instanzen des Kantons Bern tätig.

Für den auf Ende dieses Jahres zurückgetretenen Vertreter des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes SGB, Daniel Lampart, wird Isabel Martinez in der Kommission Einsitz nehmen. Sie ist Zentralsekretärin Ökonomie beim SGB und als solche zuständig für Branchen- und Unternehmensanalysen sowie wirtschaftliche Lagebeurteilungen. Zudem ist sie als wissenschaftliche Projektleiterin an der Universität St. Gallen tätig.

Nach diesen Ernennungen zählt die WEKO elf Mitglieder. Der Frauenanteil beträgt neu 36.4 % (bisher 27.3 %). Die Mitglieder der WEKO werden vom Bundesrat für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt. Die erwähnten Ergänzungswahlen erfolgen bis zum Ende der laufenden Amtsperiode Ende 2019.

Die WEKO
 

Die WEKO mit dem dazugehörigen Sekretariat ist entscheidungs- und weisungsunabhängig. Administrativ ist sie dem Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF zugeordnet. Ihre wichtigsten Aufgaben sind die Bekämpfung schädlicher Kartelle, die Missbrauchsaufsicht über marktbeherrschende Unternehmen sowie die Fusionskontrolle. Die WEKO kann dem Bundesrat und anderen Behörden Empfehlungen zur Förderung des Wettbewerbs unterbreiten.

 

Medienmitteilung WEKO vom 20. Dezember 2017