Per§onalia

Ombudsstellen der privaten Radio- und Fernsehprogramme wiedergewählt

Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) bestätigte die bisherigen Verantwortlichen der Ombudsstellen der privaten Radio- und Fernsehprogramme für weitere vier Jahre in ihrer Funktion.

Die UBI wählt und beaufsichtigt die drei sprachregionalen Ombudsstellen der privaten Radio- und Fernsehveranstalter. Die Ombudsstellen der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) werden ihrerseits vom Publikumsrat der SRG ernannt und vom Bundesamt für Kommunikation beaufsichtigt.

Die drei bisherigen Verantwortlichen für die Ombudsstellen der privaten Programmveranstalter wurden von der UBI für die neue Amtsperiode, die von 2020 bis 2023 läuft, wiedergewählt. Der Zuger Rechtsanwalt und Medienrechtsspezialist Oliver Sidler leitet die Ombudsstelle für die deutsch- und rätomanische Sprachregion seit 2016. Dieses Jahr hatte sich diese u.a. mit Beanstandungen gegen Sendungen von 3+ («Die Bachelorette», «Bumann der Restauranttester»), Tele Züri («SonnTalk»), Tele Bärn («News») oder Tele M1 auseinanderzusetzen.

Die Ombudsstelle für die französischsprachigen privaten Veranstalter wird weiterhin Denis Sulliger, Rechtsanwalt aus Vevey, leiten. Für die italienischsprachigen Regionen hat die UBI Francesco Galli, Rechtsanwalt aus Lugano, für weitere vier Jahre als Ombudsstelle bestimmt. Dieses Jahr gingen bei ihm mehrere Beanstandungen gegen Sendungen von Tele Ticino («TG», «TG Talk», «L’incontro») ein. Eine gegen diese Ombudsstelle gerichtete Aufsichtsbeschwerde des Beanstanders erachtete die UBI als offensichtlich unbegründet.

Die Ombudsstellen haben Beanstandungen gegen ausgestrahlte Radio- und Fernsehsendungen und gegen den verweigerten Zugang zum Programm zu prüfen. Sie sollen zwischen den Beteiligten vermitteln. Spätestens 40 Tage nach Einreichung der Beanstandung berichtet die Ombudsstelle über die Ergebnisse ihrer Abklärungen. Nach Vorliegen des Berichts der Ombudsstelle kann Beschwerde bei der UBI erhoben und damit ein rechtsverbindlicher Entscheid angestrengt werden. Über 90 Prozent aller Beanstandungen können auf Stufe Ombudsstelle erledigt werden, was ihre wichtige Bedeutung im Rahmen der Aufsicht über Inhalte von Radio- und Fernsehprogrammen hervorstreicht.

Die drei Ombudsstellen der privaten Veranstalter verfügen über eine gemeinsame Website, auf welcher sie über ihre Tätigkeit informieren (https://www.ombudsman-rtv-priv.ch/).

Quelle: Medienmitteilung UBI vom 22. November 2019