Per§onalia

Präsidenten von zwei Kammern des Bundesstrafgerichts nicht wiedergewählt

Die Präsidenten von zwei der drei Kammern des Bundesstrafgerichts sind nicht wiedergewählt worden – ein Novum in der Geschichte dieses Gerichts. Zu den Hintergründen der Abwahlen, die bereits im August stattfanden, schweigt das Bundesstrafgericht.

Nicht wieder gewählt wurden Giorgio Bomio (SP) und Claudia Solcà (CVP). Dies bestätigte das Bundesstrafgericht nach verschiedenen Medienberichten gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Bomio amtiert noch bis Ende Jahr als Präsident der Beschwerdekammer.

Danach wird er von seinem heutigen Vizepräsidenten Roy Garré (SP) abgelöst, bleibt aber weiterhin Mitglied der Kammer. Bomio hatte den Vorsitz beim Entscheid, mit dem Bundesanwalt Michael Lauber im Fifa-Komplex als befangen erklärt wurde.

Die Präsidentin der Berufungskammer Claudia Solcà wird durch Olivier Thormann (FDP) ersetzt. Thormann war vor seiner Tätigkeit beim Bundesstrafgericht Staatsanwalt bei der Bundesanwaltschaft (BA). Neben Lauber wurden Thormann und ein weiterer Mitarbeiter der BA im Fifa-Komplex als befangen erklärt.

Bei den Fifa-Fällen, die bis an die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts gelangen, wird sich wegen Thormanns BA-Tätigkeit deshalb wieder die Befangenheitsfrage stellen.

Bisher ist es gemäss Auskunft des Bundesstrafgerichts noch nie vorgekommen, dass der Präsident einer Kammer nach der ersten Amtsperiode nicht wiedergewählt wurde.

Die gesetzlichen Bestimmungen sehen vor, dass Präsident und Vizepräsident jeweils für zwei Jahre gewählt werden. Eine zweimalige Wiederwahl ist möglich. Das Wahlgremium für alle drei Kammern bilden die Richterinnen und Richter des Bundesstrafgerichts.

Zu den Hintergründen der beiden Abwahlen machte das Bundesstrafgericht keine Angaben. Bisher informierte es jeweils von sich aus über die Wahl der Präsidenten und die Zusammensetzungen der Kammern. Weil der Präsident und der Vizepräsident bisher noch nicht gewählt worden seien, habe man bisher auf eine Mitteilung verzichtet, schreibt das Bundesstrafgericht.

Quelle: SDA