Per§onalia

Stephan Blättler und Sylvia Frei bilden neues Präsidium des Bundesstrafgerichts und Wahl ordentlicher Richter

Die Vereinigte Bundesversammlung hat Stephan Blättler am 20. März 2019 zum neuen Präsidenten und Sylvia Frei (beide SVP) zur Vizepräsidentin des Bundesstrafgerichts in Bellinzona gewählt. 

Blättler erhielt 185 von 186 gültigen Stimmen. Er ersetzt Tito Ponti (FDP/TI), welcher das Gericht per Ende Juni 2019 verlassen wird. Vizepräsidentin Sylvia Frei wurde mit 186 von 186 gültigen Stimmen gewählt. Sie übernimmt das Amt von Giuseppe Muschietti (FDP/TI), welcher ans Bundesgericht gewählt wurde und sein Amt Anfang Jahr angetreten hat. Blättler und Frei wurden für die Periode vom 1. April bis 31. Dezember 2019 gewählt.

Die mit den Wahlempfehlungen betraute Kommission hatte zunächst Vorbehalte, zwei SVP-nahe Personen aus der Deutschschweiz in das Leitorgan des Bundesstrafgericht zu wählen, wie sie in ihren Erwägungen schreibt. Mit der Luzernerin Andrea Blum sitzt nämlich bereits eine SVP-Vertreterin aus der Deutschschweiz in der Verwaltungskommission des Bundesstrafgerichts. Dies widerspreche eigentlich dem Prinzip der angemessenen Vertretung.

Ponti und Muschietti, welche mit der Wahl ersetzt wurden, seien zwar auch aus der gleichen Sprachregion (Tessin) und der gleichen Partei (FDP) gewesen. Allerdings hätten damals noch Vertreterinnen und Vertretern aus anderen Regionen und Parteien Einsitz gehabt.

Das Organ ist in der Zwischenzeit jedoch auf drei Personen reduziert worden. Es sei daher ohnehin schwierig, eine optimale Vertretung der Sprachregionen, der Parteiangehörigkeit und der Geschlechter zu gewährleisten. Diese einseitige Wahl könne nur als vorübergehende Lösung akzeptiert werden. Mit Ausnahme der Grünen hatten die Fraktionen in der Kommission das Vorhaben unterstützt.

Stephan Blätter hat Jahrgang 1960 und war bislang Mitglied der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts. Zuvor war er unter anderem Richter am Bezirksgericht Bülach. Silvia Frei hat Jahrgang 1957 und war bisher Mitglied der Strafkammer des Bundesstrafgerichts. Davor amtete sie als Richterin am Kassationsgericht des Kantons Zürich. Beide haben das Rechtsanwaltspatent des Kantons Zürich.

Das Parlament wählte zudem mit 164 von 164 gültigen Stimmen Olivier Thormann (FDP/FR) als ordentlichen Richter in französischer Sprache bis 2021 in die Berufungskammer am Bundesstrafgericht in Bellinzona. Diese gibt es seit Beginn 2019 und ermöglicht es Betroffenen, in allen Bundesstrafverfahren den Sachverhalt von zwei Instanzen beurteilen zu lassen – von der Strafkammer und der Berufungskammer. Der Entscheid der Berufungskammer wiederum kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.

Thormann war leitender Staatsanwalt und Abteilungsleiter Wirtschaftskriminalität bei der Bundesanwaltschaft. Gegen ihn wurden im November Anschuldigungen laut rund um Strafverfahren zum Fussball und zum Weltverband Fifa. Das Strafverfahren wurde noch im selben Monat vollumfänglich eingestellt. Die Ermittlungen hatten einen Anfangsverdacht entkräftet.

Thormann ist Doktor der Rechtswissenschaften und war lange für die Strafverfolgungsbehörden des Bundes und des Kantons Freiburg tätig.

Weiter wurde David Bouverat (SVP/JU) mit 200 von 205 gültigen Stimmen zum ordentlichen Richter in französischer Sprache und Fiorenza Bergomi (FDP/TI) mit 196 von ebenfalls 205 gültigen Stimmen zur ordentlichen Richterin in italienischer Sprache des Bundesstrafgerichts bis 2021 gewählt. Sie ersetzen Tito Ponti respektive Giuseppe Muschietti in ihren Funktionen als ordentliche Richter.

Das Parlament hat zudem Jörg Zumstein (BE) mit 202 von 202 gültigen Stimmen bis 2022 in die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft gewählt. Parteipolitische Kriterien spielen bei der Kandidatenauswahl für die Aufsichtsbehörde keine Rolle. Zumstein ersetzt Cornel Borbély, der im Dezember 2018 zurücktrat.

Mit den genannten Wahlentscheiden kam die Bundesversammlung allen Empfehlungen der Gerichtskommission nach.

Quelle: SDA