Per§onalia

Wahlvorschlag für Präsidium/Vizepräsidium des Bundesgerichts 2021-2022

Das Bundesgericht schlägt der Bundesversammlung für die Amtsperiode 2021 bis 2022 Frau Bundesrichterin Martha Niquille zur Wahl als Bundesgerichtspräsidentin und Herrn Bundesrichter Yves Donzallaz zur Wahl als Vizepräsidenten vor. Als drittes Mitglied der Verwaltungskommission hat das Gesamtgericht Herrn Bundesrichter François Chaix gewählt. In drei der sieben Abteilungen des Bundesgerichts kommt es auf Anfang 2021 zu einem Wechsel des Abteilungspräsidiums.

In der Dezembersession wird die Bundesversammlung auf Vorschlag des Bundesgerichts hin das Präsidium und das Vizepräsidium des Bundesgerichts für die Amtsperiode 2021 bis 2022 wählen. Die Vollversammlung der ordentlichen Bundesrichterinnen und Bundesrichter (Gesamtgericht) hat am 12. Oktober 2020 beschlossen, die amtierende Vizepräsidentin des Bundesgerichts, Frau Bundesrichterin Martha Niquille, zur Wahl als neue Präsidentin des Bundesgerichts vorzuschlagen. Als neuen Vizepräsidenten schlägt das Gesamtgericht Herrn Bundesrichter Yves Donzallaz zur Wahl vor. Die neue Präsidentin und der neue Vizepräsident nehmen von Gesetzes wegen auch in der Verwaltungskommission des Bundesgerichts Einsitz. Als drittes Mitglied der Verwaltungskommission hat das Gesamtgericht am Montag Herrn Bundesrichter François Chaix gewählt.

Der aktuelle Bundesgerichtspräsident, Herr Bundesrichter Ulrich Meyer, hat das Ende seiner präsidialen Amtszeit per Ende 2020 zum Anlass genommen, sich usanzgemäss auch nicht mehr für eine Wiederwahl als Bundesrichter für die 2021 neu beginnende Amtsperiode zur Verfügung zu stellen, zumal er mit 67 Jahren nur noch ein Jahr vor dem Erreichen der gesetzlichen Alterslimite steht. Ulrich Meyer trat sein Amt als Bundesrichter am 1. Februar 1987 als Mitglied des damaligen Eidgenössischen Versicherungsgerichts an (EVG; seit 2007 Erste und Zweite sozialrechtliche Abteilungen des Bundesgerichts). 1998 und 1999 präsidierte er das EVG. Seit 2007 gehört er der Zweiten sozialrechtlichen Abteilung an, von 2007 bis 2012 war er Abteilungspräsident. In dieser Funktion war er zudem Mitglied der Präsidentenkonferenz, deren Vorsitz er 2011 und 2012 führte. In den Jahren 2013 bis 2016 war Ulrich Meyer Vizepräsident des Bundesgerichts, seit 2017 ist er Bundesgerichtspräsident.

Der im September 2020 von der Bundesversammlung neu gewählte Bundesrichter Herr Christoph Hurni wird der Strafrechtlichen Abteilung zugeteilt. Bereits im Juni 2020 hatte das Gesamtgericht den am 17. Juni 2020 von der Bundesversammlung neu gewählten Bundesrichter Herr Laurent Merz ab dem 1. August 2020 der Ersten öffentlich-rechtlichen Abteilung zugeteilt. In drei der sieben Abteilungen des Bundesgerichts kommt es auf Anfang 2021 zudem zu einem Wechsel des Abteilungspräsidiums. Die sieben Abteilungen werden 2021 somit wie folgt zusammengesetzt sein: 

  • Erste öffentlich-rechtliche Abteilung: Lorenz Kneubühler (neuer Abteilungspräsident), François Chaix (bisheriger Abteilungspräsident), Monique Jametti, Stephan Haag, Thomas Müller, Laurent Merz
  • Zweite öffentlich-rechtliche Abteilung (keine Änderungen): Hans Georg Seiler (Abteilungspräsident), Andreas Zünd, Florence Aubry Girardin, Yves Donzallaz, Julia Hänni, Michael Beusch
  • Erste zivilrechtliche Abteilung: Fabienne Hohl (neue Abteilungspräsidentin), Christina Kiss (bisherige Abteilungspräsidentin), Martha Niquille, Yves Rüedi, Marie-Chantal May Canellas
  • Zweite zivilrechtliche Abteilung (keine Änderungen): Christian Herrmann (Abteilungspräsident), Elisabeth Escher, Luca Marazzi, Nicolas von Werdt, Felix Schöbi, Grégory Bovey
  • Strafrechtliche Abteilung: Laura Jacquemoud-Rossari (neue Abteilungspräsidentin), Christian Denys (bisheriger Abteilungspräsident), Giuseppe Muschietti, Beatrice van de Graaf, Sonja Koch, Christoph Hurni (neu)
  • Erste sozialrechtliche Abteilung (keine Änderungen): Marcel Maillard (Abteilungspräsident), Alexia Heine, Martin Wirthlin, Daniela Viscione, Bernard Abrecht.
  • Zweite sozialrechtliche Abteilung: Francesco Parrino (Abteilungspräsident), Thomas Stadelmann, Lucrezia Glanzmann, Margit Moser-Szeless

Weiter hat das Gesamtgericht als Mitglieder seiner Rekurskommission für die Amtsperiode 2021 bis 2022 Herrn Bundesrichter Luca Marazzi (Vorsitz) und Frau Bundesrichterin Florence Aubry Girardin bestätigt und Herrn Bundesrichter Martin Wirthlin als neues Mitglied gewählt.

Das Gesamtgericht hat im Weiteren eine Änderung der Personalverordnung des Bundesgericht betreffend Telearbeit (mobiles Arbeiten/Heimarbeit) beschlossen.

 

Quelle: Medienmitteilung des Bundesgerichts vom 13. Oktober 2020