Per§onalia

Luzerner Kantonsgericht: Pensionierung dreier langjähriger geschätzter Kantonsrichter per 31. Mai 2017

Andreas Korner: Er schreibt als erster Präsident des Kantonsgerichts Luzerner Justizgeschichte

Dr. Andreas Korner wurde 1997 auf Vorschlag der CVP als Vizepräsident an das damalige Verwaltungsgericht des Kantons Luzern gewählt. Zuvor war er Rechtsanwalt und Notar sowie Ersatzrichter am Verwaltungsgericht. Zudem dozierte er mehrere Jahre am Zentralschweizerischen Technikum in Horw. Andreas Korner führte von 1997 bis 2013 die sozialversicherungsrechtliche Abteilung und war mehrmals Präsident des Verwaltungsgerichts. Mit der Fusion des damaligen Obergerichts und des Verwaltungsgerichts war er vom 1. Juni 2013 bis 31. Dezember 2014 erster Präsident des Kantonsgerichts und geht damit in die Geschichte der Luzerner Justiz ein. Andreas Korner setzte sich für das Zusammenwachsen der beiden Gerichte ein und engagierte sich stark für einen gemeinsamen Standort der vier Abteilungen. Er war zudem seit 2007 Mitglied und Vizepräsident der Aufsichtsbehörde über die Anwältinnen und Anwälte.

Als Richter in der sozialversicherungsrechtlichen Abteilung setzte sich Andreas Korner immer für dem Einzelfall gerecht werdende Lösungen ein, wobei er auf eine breite juristische Erfahrung zurückgreifen konnte. Er legte Wert auf in verständlicher Sprache abgefasste Urteile, die sich auf die wesentlichen Punkte konzentrieren. Mit Andreas Korner verliert das Kantonsgericht eine sehr geschätzte, vorausschauende, aber auch gesellige Richterpersönlichkeit.

 

Bruno Roelli machte sich im Familienrecht einen Namen

Das Volk wählte Lic. iur. Bruno Roelli Ende 1986 auf Vorschlag der SP zum Richter ans damalige Amtsgericht Luzern-Stadt. Bereits drei Jahre später wurde er Mitte 1990 vom Grossen Rat als Oberrichter gewählt. Seit seinem Amtsantritt hat er sich bis heute auf das Familienrecht spezialisiert und sich insbesondere für die Befragung von Kindern in Familienstreitigkeiten eingesetzt und sich dafür einen Namen gemacht. Dem erfahrenen Richter waren einvernehmliche Lösungen zwischen den Parteien stets ein grosses Anliegen. Bruno Roelli war seit 2011 Präsident der familienrechtlichen Kammer. Zwischen 2000 und 2010 war er zudem Präsident der Schuldbetreibungs- und Konkurskommission am damaligen Obergericht. Weiter engagierte er sich zwischen 1991 und 2011 als Ersatzmitglied in der Aufsichtsbehörde über die Anwältinnen und Anwälte sowie in der Prüfungskommission Betreibungs-, Konkursbeamte und Sachwalter. Seit 2002 ist er als Lehrbeauftragter im Familienrecht an der Universität Luzern tätig.

Bruno Roelli hat sich, über die letzten 27 Jahre hinweg, zu einer grossen Stütze des höchsten kantonalen Gerichts entwickelt. Ihn zeichneten Fachkunde und Seriosität aus; ebenso zentral war sein stetes Bemühen, für die Parteien möglichst gerechte Lösungen zu finden. Bruno Roelli bleibt seinen Kolleginnen und Kollegen als gescheiter und speditiver Richter und guter Kollege in sehr guter Erinnerung.

 

Hans Fleischli: Er setzte sich stark für faire sozialrechtliche Urteile ein

Die Wahl von Dr. Hans Fleischli durch den Grossen Rat zum vollamtlichen Verwaltungsrichter erfolgte Ende 1991 auf Vorschlag der FDP. Seit seinem Amtsantritt war er als Richter in der sozialrechtlichen Abteilung tätig. Während seiner ganzen Richterkarriere verstand er es mit viel Umsicht und Einfühlungsvermögen, die Schicksale vieler Menschen gerecht zu beurteilen. Seine grosse Kompetenz und Erfahrung im Sozialversicherungsrecht war allseits sehr geschätzt. Hans Fleischli war zwischen 1993 und 2004 auch Ersatzmitglied der Aufsichtsbehörde über die Anwältinnen und Anwälte. Er startete seine Karriere 1981 als Gerichtsschreiber am Amtsgericht in Hochdorf und war danach von 1982 bis 1992 als Gerichtsschreiber am Eidgenössischen Versicherungsgericht tätig. Hans Fleischli war es während seiner ganzen Richterkarriere stets ein grosses Anliegen, die Schicksale der einzelnen Menschen rechtsgleich und in einem fairen Verfahren zu beurteilen. Er nahm diese Aufgabe mit viel Umsicht und Einfühlungsvermögen wahr. Seine grosse Kompetenz und Erfahrung im Sozialversicherungsrecht, aber auch seine ruhige, sehr angenehme und kollegiale Art waren von allen, die in dieser Zeit mit ihm zusammenarbeiten durften, sehr geschätzt.