LegalTech

Prozessleitung als Case Management – Ein Workflow für die Praxis.

Ein Beitrag von Rahel Altmann und Ardian Nikolla, beide Mitarbeiter des Bundesverwaltungsgerichts.

Richter können von Ärztinnen noch einiges lernen. Wer im Gesundheitswesen tätig ist, arbeitet regelmässig mit Workflows, Checklisten und dem Instrument des Case Managements. An Gerichten ist dies bislang noch kaum der Fall.

Im Grunde ist dies erstaunlich. Denn man kann viel von den Erfahrungen anderer profitieren. Die genannten Instrumente des Gesundheitsmanagements lassen sich problemlos in die tägliche Arbeit einer Richterin und eines Gerichtsschreibers integrieren. Das ist nicht nur für ihren Arbeitsalltag gewinnbringend, sondern auch für die Organisation des Gerichtsbetriebs als Ganzes.

Vor diesem Hintergrund haben wir das Beschwerdeverfahren an einem Verwaltungsgericht anhand eines Workflows visualisiert (siehe PDF oben rechts «Workflow_Altmann_Nikolla»). Mit dem Workflow sehen Richterinnen und Gerichtsschreiber in ihrer täglichen Arbeit, wo sie in einem einzelnen Verfahren gerade stehen und welche Instruktionsmassnahmen notwendig sind. Er dient der Richterin jedoch nicht nur als Cockpit für den Einzelfall, sondern bietet ihr gleichsam einen Sitz im Tower an. Auf dem Flow können die Routen der einzelnen Verfahren eingezeichnet werden. Die Dossiers erscheinen für Richter und Gerichtsschreiber wie Flugzeuge auf einem Radar. Der Workflow ist damit zugleich ein Werkzeug des Leadership und des Case Management.

Der Workflow kann auf unterschiedliche Arten verwendet werden. Innerhalb des Bundesverwaltungsgerichts wird er beispielsweise zur Einarbeitung neuer Mitarbeitender, für bilaterale Besprechungen, als persönliche Übersicht sowie für gemeinsame Teamtreffen verwendet. Er dient aber auch der Wissensvermittlung an der Universität und ganz allgemein als Diskussionsgrundlage für wissenschaftliche Zwecke. Mit der Visualisierung versuchen wir damit, eine Bogen zwischen Wissenschaft und Praxis zu schlagen.

Dieser Beitrag gibt ausschliesslich die persönliche Auffassung der Verfasser wieder und bindet das Bundesverwaltungsgericht in keiner Art und Weise. Wir bedanken uns bei Martin Kayser, Richter am Bundesverwaltungsgericht, für seine Inputs zu ersten Entwürfen.