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Jusletter – Too Big to Fail.

Auf dem Zenit der Finanzkrise in den Jahren 2007/2008 musste in vielen Ländern – wie auch in der Schweiz – der Staat eingreifen, um privatwirtschaftliche Grossunternehmen, die für Volkswirtschaften zu gross, zu wichtig oder zu vernetzt waren, als dass sie in Konkurs gehen durften («too big to fail»: TBTF), zu retten. Professor Peter V. Kunz, Rechtsanwalt, LL.M., Ordinarius für Wirtschaftsrecht an der Universität Bern, geschäftsführender Direktor des Instituts für Wirtschaftsrecht sowie Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, analysiert das Konzept der Gefahrenabwehr in der Schweiz und folgert: «Die Schweiz hat im Hinblick auf die nationale Lösung von TBTF eine wenig kreative Legislativvariante gewählt, indem das Bankrecht auf der einen Seite sowie das Finanzmarktinfrastrukturrecht auf der anderen Seite revidiert bzw. entsprechend ausgestaltet wurden. Angesichts der enormen Bedeutung von TBTF sowie der Gefährlichkeit von «too big to be rescued» (TBTBR) wäre ein sog. TBTF Gesetz als Lex specialis angemessen(er) gewesen.»
 
 
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Weitere spannende Beiträge finden Sie in unserer aktuellen Jusletter Ausgabe am 21. November 2016.