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Jusletter – Fernwärme: Anschlusszwang gerechtfertigt.

Der Aufbau eines öffentlichen Fernwärmenetzes ist teuer. Gemeinden stellen sich deshalb die Frage, wie dieser finanzierbar ist. Für Sebastian Heselhaus, Inhaber des Lehrstuhls für Europarecht, Völkerrecht, Öffentliches Recht und Rechtsvergleichung an der Universität Luzern und ass. iur. Markus Schreiber, Wissenschaftlicher Assistent, ist klar: Ohne Anschlusszwang für die Bewohner lassen sich Fernwärmenetze nicht kostendeckend betreiben. Die Autoren plädieren deshalb für einen Eingriff in die Eigentums- und Wirtschaftsfreiheit zugunsten des Umweltschutzes.
 
Sebastian Heselhaus / Markus Schreiber, Rechtliche Grundlagen der Fernwärme, in: Jusletter 19. Dezember 2016
 
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