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Jusletter – Uber-Fahrerinnen und -Fahrer sind keine Klein-Unternehmer.

Der Uber-Konzern, ein weltweit tätiger Dienstleister in der Personenbeförderungs-Branche, beschäftigt die Gerichte von Kalifornien bis Zürich. Am Sozialversicherungsgericht Zürich ist derzeit ein Beschwerdeverfahren zu einem Einspracheentscheid der SUVA betreffend Unterstellung unter das Unfallversicherungsgesetz (UVG) hängig. Ausgehend davon kommt Prof. Pärli von der Universität Basel, gleich wie die SUVA im erwähnten Verfahren, zum Schluss, dass «[a]ngesichts der geltenden sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen und ihrer bisherigen Auslegung und Anwendung durch die Gerichte kaum ein Zweifel darüber bestehen [kann], dass Uber-Fahrer die Kriterien für eine selbstständige Erwerbstätigkeit nicht erfüllen.» Der Beitrag zeigt auch auf, welche Folgen die Unterstellung der Fahrer unter das UVG für Uber, aber auch für den betroffenen Fahrer und die Solidargemeinschaft in der Sozialversicherung hat.
 
Es darf erwartet werden, dass die Schweizer Gerichte noch ausgiebig Gelegenheit haben werden, sich mit solchen und anderen Fragen rund um Uber zu beschäftigen. 

 
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