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Jusletter – Zum Tag der Menschenrechte – Grundrechte im Sozialversicherungs- und Sozialhilferecht.

Am 10. Dezember ist Tag der Menschenrechte. Vielerorts stehen Grundrechte wie die Menschenwürde, das Recht auf Leben und persönliche Freiheit tagtäglich zur Disposition. Die Schweiz verfügt über einen funktionierenden Rechtsstaat, einen gelebten Grundrechtekatalog und demokratische Strukturen. Dennoch kommt es auch hierzulande zu teilweise institutionellen Grundrechtsverletzungen. Beispiele dafür sind die rechtswidrigen Observationen im Sozialversicherungs- und Sozialhilferecht. Aber auch Sozialhilfe, die keine Teilhabe am sozialen Leben erlaubt, hat das Potential, die Grundrechte zu verletzen. Dr. Pierre Heusser, David Henseler sowie Prof. Thomas Gächter und Michael E. Meier setzen sich in ihren Beiträgen für Jusletter mit diesen Themen auseinander und zeigen Lösungen auf, wie die berechtigten Interessen des Staates an einer effektiven Leistungserbringung auf grundrechtskonforme Weise durchgesetzt werden können. «Da nicht nur die Missbrauchsbekämpfung, sondern vor allem auch der Schutz der Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger als verfassungsrechtliches Ziel erscheint, sollte der Gesetzgeber den Entwurf [einer Gesetzesgrundlage für Observationen im Sozialversicherungsrecht] deutlich stärker auch an diesem letzteren Ziel ausrichten.» schreiben Prof. Gächter und Michael E. Meier.

Autoren und Themen:
  • Thomas Gächter / Michael E. Meier, Observation – ein Rechtsinstitut unter Beobachtung
  • David Henseler, Observation von Sozialhilfebezügern – das Beispiel der Stadt Zürich
  • Pierre Heusser, Der Grundbedarf in der Sozialhilfe: Von der Wissenschaft zur Willkür

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