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Medienmitteilung: Ist Uber ein Arbeitgeber? Sozialversicherungsrechtliche Urteile in Zürich; Gesundheitsschutz in GAV.

Bern, 31. August 2018 – sind Uber-Fahrerinnen und -Fahrer unselbständigerwerbend? Mit dieser Frage befassen sich weltweit Gerichte, zuletzt auch das Sozialversicherungsgericht Zürich. Prof. Thomas Gächter und Michael E. Meier sowie Prof. Kurt Pärli analysieren die am 10. Juli 2018 ergangenen Uber-Urteile. Das Sozialversicherungsgericht hatte den Entscheid der SUVA zu prüfen, welche die Tätigkeit von Fahrern im Zusammenhang mit der Uber-App als unselbständige Erwerbstätigkeit qualifiziert hatte mit den entsprechenden sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen für Uber. 

 

Dr. Luca Cirigliano und Corinne Egger widmen sich der Arbeitssicherheit und dem Gesundheitsschutz in Gesamtarbeitsverträgen (GAV). Nach einer Darstellung der rechtlichen Grundlagen und Analyse mehrerer GAV geben sie Empfehlungen für Bestimmungen zum Schutz vor Arbeitsunfällen, aber auch vor Mobbing und Burnout. Aus einer zitierten Studie folgt, "dass in den Betrieben noch zu wenig gegen psychosoziale Risiken unternommen wird. Knapp die Hälfte der Befragten geben an, dass das Thema Stress in ihrem Betrieb gar nicht thematisiert wird".

 

Ausserdem in Jusletter am 3. September 2018: Prof. Rainer J. Schweizer über das Datenschutzrecht in Schengen- und Dublin-Verfahren, Corina Berger und Oliver Reinhardt über die Stellung der Eigentümer bei der Mehrwertabgabe nach Raumplanungsgesetz und Tano Barth über die Due Diligence für Anwältinnen und Anwälte bei der Nutzung neuer Technologien.