Weblaw Aktuell

Umfrage zur Nutzung von Visualisierungen bei Schweizer Juristinnen und Juristen.

Studie zum Einsatz visueller Mittel bei Juristinnen und Juristen

Es geht darum, mittels einer elektronischen Umfrage bei Juristen in der ganzen Schweiz zu eruieren, inwieweit sie visuelle Mittel wie Skizzen, Fotos, eigene Darstellungen auf Flipcharts oder auf Notizzetteln etc. verwenden. Dies sowohl bei der internen Arbeit wie auch bei Kontakten mit den Parteien bzw. Klienten.

 

Mit dieser Arbeit soll ein Beitrag geleistet werden zur Erfassung der Verbreitung der Anwendung von Rechtsvisualisierung im juristischen Alltag aller juristischen Berufsgruppen und Fachrichtungen. Die Resultate der Arbeit sollen anlässlich der IRIS 2019 (Int. Rechtsinformatik-Symposion) in Salzburg Ende Februar 2019 vorgetragen und im Tagungsband publiziert werden. Eine vorgängige Studie wurde bereits 2017 mit den Schweizer Richterinnen und Richtern durchgeführt und im selben Rahmen 2018 präsentiert und publiziert. Diese neue Studie dient der Vervollständigung der Thematik.

 

Zweck der Umfrage:

Die wissenschaftliche Beschäftigung mit Rechtsvisualisierung hat zum Zweck, die visuelle Darstellung verschiedener Rechtsgebiete zu erforschen und in die Praxis umzusetzen, so dass Leser und Adressaten von rechtlich relevanter Information davon profitieren können. Angewandte Methoden der Rechtsvisualisierung sind die Illustration von Rechtstexten mittels Comics, Cartoons oder sonstiger Bilder sowie die Schaffung von Rechtsnormbildern, d.h. Illustrationen eines Gesetzestextes (beispielsweise in Anlehnung an die Darstellungen des Sachsenspiegels). Ebenso gehören logische Bilder dazu wie Ablaufschemata, Tabellen und sonstige Grafiken. 

 

Das Recht muss verstanden werden, damit es seine Wirkung entfalten kann. Immer mehr Personen kommen täglich mit Rechtsnormen in Berührung, die sie nicht verstehen, welche aber einen grossen Einfluss auf ihr Leben haben. Es geht darum, mit Hilfe visueller Darstellungen Berührungsängste abzubauen und Verständnis aufzubauen. Dieser neuartige und für die Rechtswissenschaft und Rechtspraxis eher unkonventionelle Ansatz ist aufgrund bisheriger Erfahrungen erfolgversprechend und zukunftsweisend. Er richtet sich sowohl an juristische Fachleute, Betreuungspersonen wie auch an Laien, Erwachsene und Kinder.

 

Aus diesen Gründen ist es wichtig zu erfahren, ob diese Methode in der juristischen Praxis in Kanzleien, Unternehmungen, Verwaltungen, im Gerichtssaal oder in der Wissenschaft bereits angekommen ist. Für Ihre geschätzte und wertvolle Mitwirkung an der untenstehenden Umfrage danken wir Ihnen sehr herzlich.

 

Der Link zur Umfrage