Weblaw Aktuell

Gutachten zur Nutzung von Cloud-Diensten durch Anwältinnen und Anwälte

Der Schweizerische Anwaltsverband hat im Herbst 2018 das Center for Information Technology, Society & Law (ITSL) der Universität Zürich beauftragt, die Zulässigkeit der Nutzung der Cloud-Dienste durch Schweizer Anwältinnen und Anwälte rechtlich zu beurteilen.

Ergebnis: Bei der Nutzung von Cloud-Diensten durch Anwältinnen und Anwälte liegt keine Verletzung des Berufsgeheimnisses vor.

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