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Jusletter – Elektronisches Patientendossier.

Zukünftig sollen die behandelnden Ärzte die relevanten medizinischen Daten ihrer Patienten über ein elektronisches Patientendossier beziehen können. Den Patienten wird dabei die Möglichkeit gegeben, die Zugriffsrechte auf ihre Patientendaten selber zu verwalten. Der Gesetzgeber verspricht sich von dieser Einführung eine Steigerung der Effizienz im Gesundheitswesen, indem die behandelnden und berechtigten Gesundheitsfachpersonen orts- und zeitunabhängig auf die relevanten medizinischen Daten ihrer Patienten zugreifen können. Sarah Winkler, MLaw und Dozentin an der Fernfachhochschule Schweiz, begrüsst den Fortschritt und sagt: «Das elektronische Patientendossier bringt tatsächlich ein enormes Verbesserungspotential in der medizinischen Versorgung, was allerdings nicht durch unnötig enge und komplizierte gesetzliche Regelungen verhindert werden darf.»

Sarah Winkler, Ausführungsrecht zum elektronischen Patientendossier, in: Jusletter 29. August 2016
 
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Weitere spannende Beiträge finden Sie in unserer Jusletter Schwerpunkt-Ausgabe zum Gesundheitsrecht am 29. August 2016.