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Jusletter – Gleicher Rechtsschutz für juristische Personen?

Am 24. August 2016 hat der Bundesrat in seiner Stellungnahme entschieden: Das Datenschutzgesetz (DSG) wird revidiert. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) hat nun die Aufgabe – unter Berücksichtigung der derzeit laufenden Datenschutzreformen in der EU und beim Europarat – einen Vorentwurf für eine Revision des DSG auszufertigen. Damian GeorgeMLaw, Assistent am Lehrstuhl für Informations- und Kommunikationsrecht der Universität Zürich, hält nach einer Analyse des Konzepts des Datenschutzes juristischer Personen fest, «dass die pauschale Erfassung juristischer Personen durch das DSG nicht überzeugt. Es ist zu begrüssen, dass der Bundesrat dies erkannt hat. Das Datenschutzgesetz ist entsprechend anzupassen und sollte folglich nur die natürliche Person, d.h. den Menschen, als Datensubjekt ins Zentrum stellen.»

Damian George, Juristische Personen als Subjekte der Datenschutzgesetzgebung, in: Jusletter 5. September 2016
 
Bitte beachten Sie zum Thema auch unsere Webinar-Reihe zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Alle wichtigen Informationen zu Programm und Referenten finden Sie unter www.weblaw.ch/dsgvo.
 
Weitere spannende Beiträge finden Sie in unserer nächsten Jusletter Ausgabe am 5. September 2016.