Weblaw Aktuell

Jusletter – Twitter und Persönlichkeitsschutz.

In zwei kürzlich ergangenen Urteilen (5A_975/2015 und 5A_195/2016) hat sich das Bundesgericht mit dem sog. «Kristallnacht-Tweet» eines SVP-Ortspolitikers beschäftigt, welcher im Jahr 2012 für eine Medienkontroverse sorgte. Informationen werden heute völlig selbstverständlich über soziale Netzwerke wie Facebook, Twitter oder Reddit im Internet ausgetauscht und erreichen so eine rasche Verbreitung. Für eine Plausibilisierung der Information fehlt oftmals die Zeit. Die Rechtsprechung reagiert auf diese Entwicklung nur langsam. Markus Prazeller, MLaw und David Hug, MLaw – als Anwälte bei Battegay Dürr Wagner in Basel tätig, spezialisiert auf medienrechtliche Fragen – sagen: «Wer im Wissen um die Öffentlichkeit von Twitter Nachrichten verbreitet, muss sich diese auch entgegenhalten lassen, ohne dass er sich dabei auf den Schutz seiner Persönlichkeit berufen könnte, eine Persönlichkeitsverletzung kann sich jedoch aus dem Zusammenhang der Berichterstattung über den Tweet ergeben.»
 
Markus Prazeller / David Hug, Twitter und Persönlichkeitsschutz, in: Jusletter 24. Oktober 2016
 
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Weitere spannende Beiträge finden Sie in unserer nächsten Jusletter Ausgabe am 24. Oktober 2016.