Es ist mir eine Freude, das Geleitwort zum Online-Bergsportkommentar zu verfassen, da mich die rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Bergsport in vielfältiger Weise direkt betreffen.
Seit mehr als 20 Jahren bin ich als Bergführerin damit konfrontiert, dass sich auch bei sorgfältigem Risikomanagement ein schwerer Unfall ereignen kann. Unser Wissen über die alpinen Gefahren verfeinert sich zwar fortlaufend und das Material wird immer besser, dennoch gibt es Restrisiken, denen wir Bergführer*innen und Bergsteiger*innen ausgesetzt bleiben. Dass ein Gast von mir schwer verunfallt und dass ich dafür straf- und zivilrechtlich zur Rechenschaft gezogen werde, ist leider nicht auszuschliessen.
Seit rund zehn Jahren bin ich Präsidentin der Fachgruppe Expertisen bei Bergunfällen FEB und vermittle alpintechnische Gutachten an Staatsanwaltschaften, Gerichte und Versicherungsgesellschaften. Das Ziel besteht darin, dass die Entscheidungsträger den Unfallmechanismus verstehen und die relevanten alpintechnischen Standards kennen. Dabei beobachte ich, dass die straf- und zivilrechtliche Aufarbeitung von Bergunfällen in der Regel gelingt. Mit Sorge verfolge ich die Entwicklung bei den unfallversicherungsrechtlichen Folgen von Bergunfällen. Mir scheint, dass Leistungskürzungen wegen Wagnis eher häufiger vorkommen.
Seit gut einem Jahr bin ich Präsidentin des Schweizer Bergführerverbands SBV. In dieser Rolle setze ich mich dafür ein, dass wir Bergsportler*innen auch in Zukunft einen angemessenen freien Zugang zu den Bergen haben. Der SBV anerkennt, dass Zugangsbeschränkungen und Lenkungsmassnahmen zum Schutz von sensiblen und gefährdeten Arten und Ökosystemen gerechtfertigt sind, auch angesichts der immer grösser werdenden Ströme von Outdoortouristen. Mit den bestehenden Einschränkungen in den Jagdbanngebieten, Wildruhezonen und Naturschutzgebieten arrangieren wir uns, neue Beschränkungen prüfen wir hingegen sehr kritisch.
Beim SBV wirke ich auch mit bei der Weiterentwicklung und beim Vollzug der Gesetzgebung über das Bergführerwesen und das Anbieten weiterer Risikoaktivitäten. Der SBV nimmt regelmässig zuhanden des BASPO Stellung zu neuen Entwicklungen im Outdoormarkt und berät das SBFI im Zusammenhang mit der Frage der Gleichwertigkeit von ausländischen Ausbildungen. Und leider muss der SBV auch ab und zu Anzeigen machen gegen Personen, die ohne anerkannte Ausbildung und ohne Bewilligung Risikoaktivitäten führen und damit die Sicherheit ihrer Gäste gefährden.
Ich bin überzeugt, dass der Bergsportkommentar für alle diese - und weitere - Rechtsbereiche eine wertvolle Einordnung und interessante Hintergrundinformationen liefert. Bis anhin gibt es meines Wissens keine Quelle, welche alle den Bergsport betreffenden rechtlichen Fragen fundiert behandeln würde. Ich freue mich, dass dieser Kommentar die Lücke schliesst und dass die Forschungsresultate allen Interessierten kostenlos zugänglich sind. Ich danke allen Beteiligten für ihr Engagement.