Direktzahlungen des Erst-Bestellers

Direktzahlungen des Erst-Bestellers an Subunternehmer, unter besonderer Berücksichtigung der paulianischen Anfechtung

Die vorliegende Arbeit handelt von Zahlungen eines Erst-Bestellers, die dieser nicht an seinen Vertragspartner, den Hauptunternehmer, sondern an dessen Vertragspartner, den Subunternehmer, richtet, um damit eine offene Vergütungsschuld des Hauptunternehmers zu tilgen. Solche Direktzahlung kann der Erst-Besteller eigenmächtig oder unter Mitwirkung des Hauptunternehmers vornehmen, wobei mittlerweile vertragliche Regelungen weit verbreitet sind, die den Erst-Besteller berechtigen, unter bestimmten Umständen Direktzahlungen an Subunternehmer zu leisten. Je nach Ausgestaltung solcher Regelungen wird der Erst-Besteller berechtigt, eine eventuell noch bestehende eigene Vergütungsschuld gegenüber dem Hauptunternehmer durch die direkte Bezahlung des Subunternehmers zu tilgen. Im ersten Teil der vorliegenden Arbeit werden die (je nach Rechtsgrund) unterschiedlichen Arten von Direktzahlungen näher untersucht, bevor im zweiten Teil der Frage nachgegangen wird, ob, und falls ja unter welchen Voraussetzungen Direktzahlungen paulianisch anfechtbar sind.

Stefan Tönz

Stefan Tönz schloss das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Zürich im Jahr 2005 mit dem Lizenziat ab, erwarb hernach (2008) das Anwaltspatent des Kantons Zürich, sodann (2020) den «Fachanwalt SAV Bau- und Immobilienrecht» und 2023 einen Doktortitel an der Universität Bern. Stefan Tönz ist als Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei in Zürich-Kloten (Flughafen) tätig und ist regelmässig Referent zu baurechtlichen Themen.

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