Anwalt
- seit 2018; Anwalt bei Meyerlustenberger Lachenal
- 2017: Consultant bei einer der Big-Four-Unternehmensberatungen
- 2017: Anwaltszulassung für die Schweiz
- 2014–2016: Substitut bei einer Wirtschaftskanzlei in Zürich
- 2010–2014: Associate in der Rechtsabteilung einer Privatbank in Zürich
- 2014: Universität Luzern, MLaw
- 2013: Austauschsemester an der John Marshall Law School in Chicago
- 2011: Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften, BSc in Wirtschaftsrecht
Marco S. Meier ist Anwalt im Zürcher Büro der Kanzlei und Mitglied der IT, Datenschutz- und E-Commerce-Gruppe sowie von MLLStart!. Seine Tätigkeitsschwerpunkte umfassen das Datenschutzrecht, Technologierecht, Banken- und Finanzrecht sowie regulatorische Angelegenheiten in der Digital Economy, insbesondere im Detailhandel, der Luxusgüterindustrie, dem Tourismus, der Tech-Industrie, dem Finanzdienstleistungssektor sowie dem Gesundheitswesen. Zudem berät er regelmässig nationale und multinationale Unternehmen bei IT/IP M&ATransaktionen. Während seines Studiums arbeitete Marco S. Meier in der Rechtsabteilung einer Privatbank in Zürich. Anschliessend war er als Substitut bei einer führenden Zürcher Wirtschaftskanzlei und als Consultant bei einer der Big Four tätig. Marco S. Meier ist seit 2017 als Rechtsanwalt in der Schweiz zugelassen. Er erwarb einen Masterabschluss in Rechtswissenschaften an der Universität Luzern und einen Bachelorabschluss in Wirtschaftsrecht an der Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften. Darüber hinaus studierte er ein Semester an der John Marshall Law School in Chicago mit Schwerpunkten in internationalem Wirtschaftsrecht, Vertragsrecht und Prozessführung. Er spricht fliessend Deutsch, Englisch und Französisch und hat gute Kenntnisse in Italienisch.
Mitgliedschaften
- International Association of Young Lawyers (AIJA)
- American Bar Association (ABA) – Young Lawyers Division
- Schweizerischer Anwaltsverband (SAV)
- Zürcher Anwaltsverband (ZAV)
Autor
Jusletter
Publikationen
- Jörn Basel / Marco S. Meier, Nudging: rechtliche Grauzonen und moralische Fallstricke, in: Jusletter 21. September 2020
- Extended Reality – Ein Use Case für den Tourismus? | 03.12.2019
- Nudging: Ein probates Mittel im Tourismus? | 03.12.2019
- Influencer-Marketing – Erheblicher Nachholbedarf bei der Kennzeichnung von Posts | 31.12.2018
- Influencer-Marketing und Recht in AT und CH | 09.11.2018