Partner, Dr. iur., Rechtsanwalt
Martin Hess ist spezialisiert im Finanzdienstleistungs- und Kapitalmarktrecht, FinTech und der Digitalisierung von Finanzdienstleistungen. Von der Schweizer Börse ist er als Emittentenvertreter anerkannt.
Martin Hess berät Schweizer und ausländische Klienten und vertritt diese gegenüber Aufsichtsbehörden und vor Gericht. Er ist beteiligt an der rechtlichen Ausgestaltung von Handelsplätzen für digitale Werte, Zahlungssystemen und Effektenabwicklungssystemen sowie von Zentralen Gegenparteien. Er berät und vertritt Klienten bei Initial Coin Offerings/Token Generating Events.
Martin Hess hat als Experte an der schweizerischen Gesetzgebung über Wertpapiere und Netting mitgewirkt. Er analysiert regelmässig in Zeitschriften und Vorträgen die von ihm in der Praxis behandelten Rechtsfragen.
Vor der Aufnahme der Tätigkeit als Anwalt im Jahre 1994 war Martin Hess wissenschaftlicher Assistent an der Rechtsfakultät der Universität Zürich und später Rechtskonsulent der Schweizerischen Nationalbank (Zentralbank). In den Jahren 1994 und 1997 war er Mitglied von Missionen des Internationalen Währungsfonds in osteuropäischen Ländern. Martin Hess erwarb sein Doktorat an der Universität Zürich im Jahre 1984 und wurde 1987 als Rechtsanwalt zugelassen.
Referent
- Webinar@Weblaw-Reihe «Blockchain» 2018
- Webinar@Weblaw-Reihe «Blockchain & Emerging Technologies» 2019