Gemäss der Verordnung der Bundesversammlung über die AB-BA wählt die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) den Präsidenten oder die Präsidentin aus ihren Mitgliedern. Die Amtsdauer beträgt zwei Jahre. Eine einmalige Wiederwahl ist möglich. An ihrer Sitzung vom 7. Dezember 2020 hat die AB-BA Hanspeter Uster für eine weitere Amtsdauer als Präsident einstimmig wiedergewählt.
Aufgrund des Erreichens der maximal möglichen Amtsdauer von Dr. Isabelle Augsburger-Bucheli musste die AB-BA auch das Vizepräsidium neu besetzen. Als Vizepräsidentin hat sie Bundesrichterin Dr. Alexia Heine ebenfalls einstimmig gewählt.
Die AB-BA bedankt sich bei Dr. Isabelle Augsburger-Bucheli für ihre verdienstvolle vierjährige Tätigkeit als Vizepräsidentin. Dr. Augsburger-Bucheli bleibt weiterhin Mitglied der AB-BA.
Zur AB-BA:
Die unabhängige Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) umfasst als Kollegialbehörde sieben von der Vereinigten Bundesversammlung für die Dauer von vier Jahren gewählte Mitglieder. Gemäss Gesetz setzt sich die AB-BA aus einer Bundesrichterin, einem Bundesstrafrichter, zwei Anwaltspersonen und drei Fachpersonen zusammen. In ihrer Tätigkeit werden die Mitglieder der AB-BA von einem ständigen Sekretariat unterstützt.
Quelle: Medienmitteilung der AB-BA vom 9. Dezember 2020

Personalia
10.12.2020
Wiederwahl von Hanspeter Uster als Präsident der AB-BA und Wahl von Bundesrichterin Dr. Alexia Heine als Vizepräsidentin
Die AB-BA hat ihr Präsidium und Vizepräsidium für die Amtsperiode 2021–2022 bestimmt. Sie hat Hanspeter Uster als Präsident wiedergewählt und Bundesrichterin Dr. Alexia Heine als Vizepräsidentin gewählt.