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Personelles aus dem Fürstentum Liechtenstein
Personalia 05.06.2026

Personelles aus dem Fürstentum Liechtenstein


Die grosse liechtensteinische Justizreform (siehe: Grosse Justizreform in Liechtenstein beschlossen, in: «Justice - Justiz - Giustizia» 2024/4) ist mit 01.01.2026 in Kraft getreten.

 

Traditionellerweise sind an den liechtensteinischen Gerichten immer auch Kolleginnen und Kollegen aus Österreich und – was hier interessiert – aus der Schweiz tätig. Nachstehend dazu einige Informationen:

 

Ernennungserfordernis für vollamtliche Richter ist u.a. die liechtensteinische Staatsangehörigkeit (Art. 14 Abs. 1 Bst. a Richterdienstgesetz [RDG]). Von diesem Erfordernis sind befreit schweizerische Staatsangehörige, die unmittelbar vor ihrer Bewerbung mindestens fünf Jahre ununterbrochen als vollamtlicher Richter oder Gerichtsschreiber tätig waren (Art. 14 Abs. 1 Bst. b RDG). In den Gesetzesmaterialien ist dazu festgehalten (BuA 2007/54, 25 f.), dass es sich grundsätzlich beim Richteramt um eine hoheitliche Tätigkeit handle, die deshalb den Liechtensteiner Staatsbürgern vorbehalten sei. Da jedoch auch in Zukunft damit zu rechnen sei, dass sich nicht genügend Bewerber mit Liechtensteinischer Staatsbürgerschaft auf ausgeschriebene Richterstellen finden oder aufgrund eines momentanen Personalbedarfs sofort Richter gefunden werden müssen, sei die Möglichkeit der Ernennung ausländischer Richter weiterhin vorzusehen. Als Mindesterfordernis für Bewerber mit österreichischer oder schweizerischer Staatsangehörigkeit nenne Abs. 3 eine wenigstens fünfjährige ununterbrochene Praxis als vollamtlicher Richter in diesen Ländern. Für Schweizer genüge auch eine gleich lange Tätigkeit als Gerichtsschreiber. Die Verwandtheit der Rechtsvorschriften sowie die teilweise Anwendung von schweizerischem Recht im Fürstentum Liechtenstein würden dafür sprechen, die Zulassung von ausländischen Bewerbern auf österreichische oder schweizerische Staatsangehörige zu beschränken.

 

Waren in den Nuller-Jahren bis zu vier Schweizer Kollegen zugleich in Liechtenstein als vollamtliche Richter tätig, sind es jetzt nur mehr zwei (beide beim Fürstlichen Obergericht). Beim Fürstlichen Landgericht (erste Instanz) ist niemand mehr mit schweizerischer Staatsbürgerschaft tätig.

 

Nebenamtliche Beisitzer des Obergerichts und nebenamtliche Richter des Obersten Gerichtshofs sind gemäss Art. 15 Abs. 2 Bst. a RDG ebenfalls vom Erfordernis der liechtensteinischen Staatsangehörigkeit befreit.

 

Am Höchstgericht („Fürstlicher Oberster Gerichtshof“) wurde neben „Sozialversicherungspapst“ Prof. Ueli Kieser (schon seit 2022 hier tätig) und Prof. Silvia Hunziker (1. Vizepräsidentin des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich; seit 2024 auch Richterin in Liechtenstein) nunmehr auch Prof. Ulrich Schroeter (Privatrecht, Universität Basel) zum nebenamtlichen Richter („Oberstrichter“) ernannt.

 

Dem Fürstlichen Obergericht (Berufungs-, Rekurs- und Beschwerdegericht in Zivil- und Strafsachen) steht seit 01.01.2026 der Schweizer Jürgen Nagel als Präsident vor. Er setzt damit eine Tradition fort, war doch der aus Mels stammende und 2024 verstobene Schweizer Max Bizozzero fast ein Vierteljahrhundert Obergerichtspräsident in Liechtenstein gewesen. Zudem wurden mit dem von 2015-2024 als Richter des EGMR tätig gewesenen Carlo Ranzoni (von Liechtenstein nominiert) und dem Sozialversicherungsexperten Prof. Hardy Landolt zwei weitere Schweizer zu Richtern des Obergerichts in Liechtenstein ernannt. Für die Leserschaft sicher interessant: Da im Bereich der Zivil- und Strafgerichtsbarkeit bei den Rechtsmittelinstanzen das Erfordernis, dass die Senate mehrheitlich mit liechtensteinischen Landesbürgern besetzt sein müssen, mit Inkrafttreten der Justizreform abgeschafft wurde, kommt es vor, dass beim liechtensteinischen Obergericht, insbesondere in Sozialversicherungssachen, ein ausschliesslich aus Schweizer Bürgern zusammengesetzter Senat (Nagel, Ranzoni, Landolt) entscheidet.

 

Hinweis: Ausschreibungen für haupt- und nebenamtliche Richterstellen in Liechtenstein werden im elektronischen Amtsblatt kundgemacht.

 

Nachfolger von Carlo Ranzoni als von Liechtenstein nominierter Richter des EGMR ist übrigens der Schweizer Alain Chablais.

 

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