Roland Huber

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Roland Huber

Dr. iur.

 

Curriculum

Roland Huber studierte Rechtswissenschaften an der Universität Luzern, wo er anschliessend mehrere Jahre als wissenschaftlicher Assistent tätig war und mit seiner Dissertation zur Bedeutung der Opfer-Selbstgefährdung für die Täterstrafbarkeit beim fahrlässigen Erfolgsdelikt promovierte. Er verfügt über das Luzerner Anwaltspatent. Von Januar 2015 bis August 2016 war Roland Huber als frei einsetzbarer erstinstanzlicher Richter, zunächst am Bezirksgericht Luzern und anschliessend am Kriminalgericht, tätig. Seit September 2016 ist er vollamtlicher Richter am Bezirksgericht Luzern in der Abteilung für Strafrecht und Familienrecht sowie am Jugendgericht des Kantons Luzern.

Publikationen

  • Mit der Organisation der Justizverwaltung verbundene Risiken für die richterliche Unabhängigkeit, in: «Justice - Justiz - Giustizia» 2023/1
  • Grundriss des Strafprozessrechts, mit besonderer Berücksichtigung des Kantons Luzern, 2. Auflage, Bern 2020 (gemeinsam mit Andreas Eicker und Nurten Baris)
  • Die Bedeutung der Opfer-Selbstgefährdung für die Täterstrafbarkeit beim fahrlässigen Erfolgsdelikt, Diss. Luzern/Bern 2017
  • Grundriss des Strafprozessrechts, mit besonderer Berücksichtigung des Kantons Luzern, Bern 2014 (gemeinsam mit Andreas Eicker)
  • Strenge Anwendung des Anklagegrundsatzes im Strafbefehlsverfahren, in: dRSK, publiziert am 2. Mai 2014 (gemeinsam mit Julia Lehner)
  • Art. 125 Abs. 2 StGB: Unterbrechung des Kausalverlaufs versus eigenverantwortliche Selbstgefährdung; Bemerkungen zum Urteil des Bundesgerichts 6B_163/2010 vom 23. April 2010, in: forumpoenale 1/2011, S. 2 ff. (gemeinsam mit Andreas Eicker)