Die vom Bundesrat eingesetzte unabhängige Kommission setzt sich aus zwölf Fachleuten aus den Bereichen Recht, Medizin, Psychiatrie, Polizei und Strafvollzug zusammen. Die NKVF stellt durch regelmässige Besuche in freiheitsentziehenden Institutionen (Gefängnissen, psychiatrischen Kliniken, Heimen usw.) sowie in einem kontinuierlichen Dialog mit den Behörden sicher, dass die Rechte von Personen im Freiheitsentzug eingehalten werden.
Quelle: Medienmitteilung des BJ vom 13. Januar 2021