Onlinekommentare 07.02.2025

Vorwort



Ein gut funktionierendes Finanzsystem und eine aktive Bekämpfung der internationalen Finanzkriminalität sind Voraussetzungen für die Attraktivität des Finanzplatzes Schweiz. Die Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF) attestiert der Schweiz ein solides und umfassendes Dispositiv zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusbekämpfung.


Den verantwortlichen Organen der SRO-SVV, den Mitgliedsgesellschaften und den Mitarbeitenden* auf allen Stufen ist die Bedeutung der Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung bewusst. Eine hohe Sensibilisierung und eine permanente Schulung ermöglichen, präventive Massnahmen zu ergreifen sowie praxisbezogene und griffige Vorschriften zu erlassen.


Der vorliegende Kommentar des Reglements SRO-SVV dient diesem Anliegen. Er basiert auf dem per 1. Januar 2023 teilrevidierten Geldwäschereigesetz (GwG) sowie auf dem infolgedessen per 1. Januar 2023 angepassten Reglement SRO-SVV (R SRO-SVV). Dieser Kommentar erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit; er ist eine praxisbezogene Auslegungshilfe bei der Anwendung des Reglements SRO-SVV. Er ist das Gemeinschaftswerk der Mitglieder der Fachstelle Geldwäscherei SRO-SVV (Zusammensetzung: Fachstelle Geldwäscherei siehe Organigramm auf der Website www.sro-svv.ch).

Der Vorstand SRO-SVV dankt den aktuellen und ausgeschiedenen Mitgliedern der Fachstelle Geldwäscherei für die wertvolle Arbeit.


Markus Hess
Präsident SRO-SVV

*Zur einfacheren Lesbarkeit verwendet der nachfolgende Text ausschliesslich die männliche oder eine neutrale Form; dies schliesst alle weiteren mit ein.
Version PDF