Onlinekommentare 23.12.2022

Vorwort der Herausgeberinnen

Die vorliegende Publikation ist als Praxiskommentar zu verstehen. Der Online-Bergsportkommentar wurde durch Bergsport-begeisterte Jurist*innen verfasst und richtet sich an mit Bergsport befasste Behörden, Rechtsvertreter*innen, Bergsportverbände und Bergsportler*innen. In der rechtswissenschaftlichen Literatur wurden bereits einzelne Beiträge zu den Rechtsfragen am Berg publiziert, doch ein umfassender Kommentar, welcher die wesentlichen Fragestellungen im Straf- und Zivilrecht sowie im öffentlichen Recht abdeckt, gibt es noch nicht.


Mit Editions Weblaw soll ein «dynamischer» Online-Kommentar entstehen, welcher einer Publikationsplattform gleichkommt: Einerseits sollen jederzeit neue Autor*innen mit Beiträgen zu Bergsportarten, die noch nicht behandelt wurden, hinzustossen können. Andererseits sollen bei Gesetzes- oder Praxisänderung die Autor*innen rasch reagieren und die Neufassung ihres Beitrages publizieren können, ohne auf die Herausgabe einer konsolidierten 2. Auflage warten müssen. Es wird nicht beabsichtigt, eine Druckfassung herauszugeben; das Projekt will sich ausschliesslich im digitalen Raum bewegen.


Der allgemeine Teil (1) dient als Basis für die weiteren juristischen Analysen. Neben Ausführungen zu den allgemeinen Grundlagen enthält der allgemeine Teil Beiträge, welche bergsportartübergreifend von Bedeutung sind.


Im besonderen Teil (2) werden die einzelnen Bergsportarten vorgestellt. Die Beiträge von etwa 5 bis 15 Seiten sind grundsätzlich alle gleich aufgebaut und decken Fragestellungen des Privatrechts, des Strafrechts und des öffentlichen Rechts ab.


Die Beiträge zu den einzelnen Bergsportarten werden voraussichtlich folgendermassen gruppiert: 1. zu Fuss in den Bergen (Wandern; Trail Running; Hochtouren); 2. am Seil (Klettern); 3. mit den Skiern unterwegs (Skitouren und Variantenfahren; Pistenskifahren); 4. mit dem Bike (Mountainbike); 5. Berg und Luft (Gleitschirm; Base Jump); 6. Berg und Wasser (Canyoning); 7. hors catégorie (Jagd im Gebirge).


Die Herausgeberinnen danken ganz herzlich allen Autor*innen für ihre wertvolle Mitarbeit. Ohne das grossartige Autor*innenteam und der Bereitschaft, pro bono an diesem Werk mitzuwirken, wäre die Realisierung nicht möglich gewesen. Unser Dank gilt auch Editions Weblaw, namentlich Herrn Philip Hanke, für die kompetente Betreuung dieses Kommentarbandes.


Bern/Zürich, im November 2022


Rahel Müller
Anne Mirjam Schneuwly

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