Themen: Staatsanwaltschaft, Justiz, Strafverfolgung, Generalstaatsanwalt, Schweizerische Staatsanwaltschaftskonferenz (SSK), Reform des Strafrechts, Überlastung der Staatsanwaltschaft, Werdegang, Karrieretipps, Generalstaatsanwaltschaft, Kanton Bern.
Informationen zur Person auf Weblaw People: Michel-André Fels.
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Lesezeit: 8 Minuten.
Guten Tag Herr Fels. Vielen Dank, dass Sie sich die Zeit für dieses Interview genommen haben. Sie sind Generalstaatsanwalt des Kantons Bern und Präsident der Schweizerischen Staatsanwaltschaftskonferenz (SSK). Wie sieht Ihr Werdegang aus und wie wurden Sie zum Generalstaatsanwalt?
Herzlichen Dank für die Einladung zu diesem Interview - ja, mein Werdegang, der hat so angefangen, dass ich mir mein Studium unter anderem auch durch Jobs bei der Berner Justiz als a.o. Gerichtsekretär und Übersetzer im Amthaus Bern finanziert habe. Das Gerichts- und Anwaltspraktikum hat mich begeistert und ich hätte mir damals durchaus vorstellen können, nach dem Studium direkt bei einem Gericht oder dem damaligen Untersuchungsrichteramt oder der Staatsanwaltschaft eine Stelle anzutreten.
Es kam indessen anders: Meine Begeisterung für das Internationale liess mich zwischen dem Concours diplomatique und dem internationalen Recht schwanken. Meine Jobsuche nach bestandener Fürsprecherprüfung führte mich aber – ein Glücksfall! - sehr rasch in die internationale Rechtshilfe in Strafsachen, wo ich zuletzt beim Bundesamt für Justiz für die Rechtshilfezentralstelle Schweiz-USA verantwortlich war. In dieser Tätigkeit kam ich täglich in Kontakt mit den Strafbehörden der Kantone und des Bundes, sodass ich es dann als Aussenseiter wagte, mich auf die Stelle eines kantonalen Prokurators für das ganze bernische Kantonsgebiet zu bewerben, den sogenannten «Springer-Staatsanwalt» für Einsätze, wo Not am Mann war. Es klappte, damals noch das bernische Obergericht entschied sich für mich. Nach sechs Jahren in dieser Funktion wechselte ich wieder ins Internationale und war bei der Bundesanwaltschaft als leitender Staatsanwalt für die Abteilung Rechtshilfe und Internationale Zusammenarbeit im Rahmen der Bundeszuständigkeiten verantwortlich. Aus «26 mach 1»: Die Schweizerische Strafprozessordnung zog auch im Kanton Bern eine umfassende Justizreform nach sich. Begeistert von der neuen, beispielhaften Organisation der Gerichtsbarkeit und der Staatsanwaltschaft und den damit verbundenen Aufgaben in der Strafverfolgung folgte ich dem Ruf aus Bern und wurde 2009 durch den Grossen Rat des Kantons Bern zum stellvertretenden Generalstaatsanwalt gewählt und schliesslich im Jahr 2016 zum Generalstaatsanwalt.
Die Leitung der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern mit all ihren kompetenten und motivierten Mitarbeitenden in ihren schlanken und modernen Führungsstrukturen befriedigt und erfüllt mich ausserordentlich. Dass wir unseren Auftrag in qualitativ hochstehender Weise, eingebettet in die konstruktiv-kritische Instanzenkontrolle, sehr fokussiert auf unser Kerngeschäft erfüllen können, liegt nicht nur am gegenseitigen Respekt zwischen den Institutionen im Kanton Bern, sondern ist vor allem der Justizverfassung unseres Kantons geschuldet, welche die Unabhängigkeit und damit die Selbstverwaltung der Gerichte und der Staatsanwaltschaft auf Verfassungsebene garantiert.
In den Krimis ist man der gestrenge Bremser von bunten Ermittlungsmethoden mit überschiessender Aussentendenz, und in den Medien gehen oft die Objektivitätsverpflichtung der Staatsanwaltschaft wie auch die hohen fachlichen wie psychischen Anforderungen verloren. - Michel-André Fels
Die Staatsanwaltschaft wird in den Medien und im Entertainment oft übertrieben dargestellt. Wie sieht der Alltag eines Staatsanwalts oder einer Staatsanwältin wirklich aus?
Ich bedaure wirklich, dass diese Darstellung oft so und meist etwas negativ ausfällt und damit die öffentliche Wahrnehmung eines für die Sicherheit der Bevölkerung wichtigen und dazu einer der interessantesten Jobs darunter leidet.
In den Krimis ist man der gestrenge Bremser von bunten Ermittlungsmethoden mit überschiessender Aussentendenz, und in den Medien gehen oft die Objektivitätsverpflichtung der Staatsanwaltschaft wie auch die hohen fachlichen wie psychischen Anforderungen verloren. Das mag auch daran liegen, dass das Untersuchungsgeheimnis und damit der Schutz der Parteien der Staatsanwaltschaft zu Recht enge Kommunikationsgrenzen auferlegt, was beim Gegenüber wiederum zu Spekulationen und Fehlannahmen führen kann.
Zu Ihrer Frage: Zusammengefasst sieht der Alltag so aus, dass der Staatsanwalt bzw. die Staatsanwältin im strafprozessualen Vorverfahren zur Ergründung der Wahrheit tagtäglich die gesamte Verantwortung trägt, sei diese materiell, personell aber auch administrativ, auch gegenüber der Polizei. Sie hat neben der personellen Führungsverantwortung vor allem die Führungs- bzw. Leitungsperson im Verfahren selbst zu sein, eben die „Verfahrensleitung“. Sie gibt die Richtung vor, hat eine fehlerfreie Untersucherin zu sein und muss die Fälle nach den Regeln der StPO, namentlich dem Beschleunigungsgebot, vorantreiben. Sie hört zu, analysiert und erteilt der Polizei und weiteren Fachstellen wie auch ihren Teammitgliedern entsprechende, klare Aufträge. Sie oder er setzt Meilensteine, überprüft die Ermittlungsrichtung, trennt Wesentliches vom Unwesentlichen und schliesst die Untersuchung entweder mit Einstellung oder mit einer Anklageschrift ab. Diese bildet die Grundlage für das Hauptverfahren vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft vertritt dann ihre Fälle kontradiktorisch vor Gericht als Partei. Parallel dazu leistet jede und jeder Staatsanwältin bzw. Staatsanwalt im Turnus mehrere Tage in der Folge Pikettdienst und arbeitet bei Ereignissen mit den polizeilichen Einsatzkräften zusammen.
Bei all dem herrscht aber nicht grenzenlose Freiheit oder die «übermässige Macht» der Staatsanwaltschaft, wie das ab und an recht unreflektiert kolportiert wird: Bei ihrer Aufgabe ist sie im Korsett des Prozessrechts, stets der Objektivität verpflichtet, durch das Fristenregime geleitet, für die Wahrung der Parteirechte verantwortlich und der stetigen Rechtskontrolle durch den Instanzenzug hinsichtlich einer jeden einzelnen ihrer Verfügungen unterworfen. Auch der im Haftrecht stets fabulierte Unfug der Macht ist rasch mit der strafprozessualen Wirklichkeit widerlegt, nämlich, dass allein das Zwangsmassnahmengericht auf der Basis von aufwändig begründeten und mit Fakten unterlegten Haftanträgen der Staatsanwaltschaft unter Wahrung des rechtlichen Gehörs entscheidet.
Und letztlich hat der Gesetzgeber der Staatsanwaltschaft zur Entlastung der Gerichte mit dem Strafbefehlsverfahren ein effizientes Instrument in die Hand gegeben, den Berg von einfachen, weitgehend geklärten oder eingestandenen Sachverhalten mit einem urteilsähnlichen Erkenntnis abzuschliessen, das durch einfache, nicht zu begründende Einsprache unverzüglich dem Richter zugeführt werden kann.
Kein Fall ist gleich wie der andere: Unterschiedliche Menschen, unterschiedliche Konstellationen, unterschiedliche Delikte, unterschiedliche Komplexität verbunden mit Spezialwissen. - Michel-André Fels
Was macht die Tätigkeit bei der Staatsanwaltschaft so spannend?
Es gibt wohl kaum eine Arbeit, die so interdisziplinär ist wie die Tätigkeit bei der Staatsanwaltschaft und bei der der Mensch so stark im Zentrum steht, sei es als Erwachsener, Jugendlicher oder als Opfer, Zeuge und eben als beschuldigte Person, aber alle in den ihnen eigenen Ausnahmesituationen: Wo sonst haben Sie die Möglichkeit, auf der Suche nach der Wahrheit mit so vielen Berufssparten und Spezialisierungen zu arbeiten? Rechtsmedizin, Psychologie, Psychiatrie, Ballistik, Genetik, Toxikologie, Flugverkehr, Transportwesen – die Liste ist schier endlos. Und kein Fall ist gleich wie der andere: Unterschiedliche Menschen, unterschiedliche Konstellationen, unterschiedliche Delikte, unterschiedliche Komplexität verbunden mit Spezialwissen. Vom Cyberdelikt zum Bergunfall über den Wirtschaftsstraffall zum Gewaltdelikt und letztlich in den Strassenverkehr bis hin in die Drogenszene, das als kleine Auswahl von Farbtupfern auf unserer Berufspalette. Und last but not least: Diesen Beruf erachte ich als gesellschaftlich tragend. Die Aufgabe der Justiz, zu der die Staatsanwaltschaft gehört, ist ein wesentlicher Baustein für die Sicherheit und den Rechtsfrieden, nur so kann eine Gesellschaft – heute mehr denn je - auch schwierige Zeiten überbrücken und sich stetig weiterentwickeln.
Wie verarbeiten Sie die belastenden Lebensgeschichten, mit denen Sie in Ihrem Beruf konfrontiert werden?
Es ist so: In der Laufbahn als Staatsanwalt wird man mit schwer zu ertragenden Situationen, Bildern, aber auch Verhaltensweisen konfrontiert. Ich trage in mir nach wie vor sehr deutliche Erinnerungen an Fälle mit, obwohl die einschneidendsten doch schon ein paar Jahre zurückliegen. Anderes zu behaupten wäre nicht ehrlich. Das sind aber nicht nur schlimme Tatorte oder verunfallte Personen, sondern auch Opfer- und Angehörigenschicksale, Begegnungen mit Täterpersonen, deren Schuldfähigkeit und Einsicht in die Tat stark eingeschränkt war, oder die absolute Gefühlskälte oder Autosuggestionen, die wahrhaft verblüffend sind. Ein stabiles privates Umfeld und Hobbies, verbunden mit absoluter Professionalität, sind eine tragfähige Basis. Dazu müssen aber auch – im Rahmen der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers - geeignete organisatorische, institutionalisierte Massnahmen (Gefässe) oder Angebote treten, wo der erste Schritt in Richtung professioneller Hilfe bei zu grosser psychischer Belastung geleistet werden kann. Ein gutes Betriebsklima, der Austausch mit Kolleginnen und Kollegen und die offene Türe zur vorgesetzten Person vermindern das Risiko von Erkrankung oder Selbstgefährdung deutlich.
Sie sind nun weit über 20 Jahre bei der Staatsanwaltschaft in verschiedensten Funktionen und Verantwortungen tätig. Wie hat sich die Tätigkeit als Staatsanwalt verändert?
Lassen Sie mich etwas ausholen. Die Gesellschaft und das Zusammenleben haben sich in den letzten Jahrzehnten nachhaltig geändert. Das Zusammenleben in unserem Land ist anspruchsvoller geworden. Menschen aus den unterschiedlichsten Kulturkreisen treffen aufeinander, damit auch unterschiedliche Wertvorstellungen. Ängste entstehen verbunden mit ablehnenden Haltungen, die in Konflikten münden können. Das Gefühl der Individualisierung wird stärker, gleichzeitig kommt es heute viel schneller zu Aggressionen. Hinzu kommt die Veränderung durch die digitalen Kommunikationsmittel und die Flut an Informationen, die uns zur Verfügung stehen. Der Umgang mit Informationen ist höchst anspruchsvoll. Mehr Information heisst nicht mehr Aufklärung, Wesentliches und Wahres geraten oft in den Hintergrund Wie kann man unterscheiden, was wahr und was falsch ist? Welche Folgen hat das für den Umgang miteinander? All diese Spannungsfelder führen zu Verhaltensweisen, die unter Umständen strafrechtlich relevant werden. Die Staatsanwaltschaft muss mitziehen und sich fachlich, technisch wie auch in ihrem Verständnis für diese Veränderungen fit halten. Ausbildung ist Pflicht. Aber man muss ihr auch moderne, juristisch einwandfreie Strafrechtsnormen wie auch eine moderne, effektive Strafprozessordnung in die Hand geben, damit sie mit den Entwicklungen Schritt halten kann und damit selbst effektiv bleibt.
Die Einführung der Schweizerischen Strafprozessordnung im Jahr 2011 war die umfassendste helvetische Justizreform der Neuzeit. Das grosse Verdienst ist zweifellos und lange ersehnt die Vereinheitlichung. Diese Gesetzgebung ist aber in meinen Augen nicht vollständig gelungen, da sie die Durchsetzung des Strafrechts zu stark formalisiert und verkompliziert, sie zudem kaum die Sprache der Digitalisierung spricht. Statt sich an den Minimalstandards der EMRK zu orientieren, führt die vollzogene Helvetisierung zu komplizierten Verfahrensabläufen und damit zur Verlangsamung der Verfahren und damit direkt ins Spannungsfeld des Beschleunigungsgebotes. Dies belastet die Verfahrensleitungen ausserordentlich in steigender Tendenz und das liegt letztlich – so meine ich - klar nicht im Interesse der Rechtsbetroffenen, namentlich der durch Straftaten Geschädigten.
Persönlich möchte ich aber ganz grundsätzlich nicht, dass die Bevölkerung in der Schweiz, als ein liberaler Staat, an jeder Ecke wegen kleinsten Anlässen überwacht und kontrolliert wird. Die Suche nach Alternativen tut Not: Weniger Repression, mehr Prävention. - Michel-André Fels
Die Überlastung der Staatsanwaltschaft ist derzeit ein grosses Thema. Was muss sich Ihrer Meinung nach ändern?
Das Strafrecht war ursprünglich und richtigerweise lediglich als Ultima Ratio, also als das letzte Mittel für die Bewältigung von schwerwiegenden Taten gedacht. Das Gegenteil trat in den letzten Jahrzehnten ein, nämlich die Verlagerung zu einer beträchtlichen Regelungsdichte. Gekoppelt daran ist die Erwartung, dass die Justiz die Verstösse dagegen unverzüglich und vollständig auffängt, was kaum realistisch ist. Die Regelungsdichte ist weiter bedenklich, weil sich daraus nicht zwingend eine erhöhte Rechtsstaatlichkeit ergibt, da man ja auch kontrollieren muss, ob die Regeln eingehalten werden. Die Justiz und damit der Staat stösst unweigerlich an die Grenzen seiner Leistungsfähigkeit und die erwähnten, berechtigten Erwartungen an diesen Rechtstaat werden enttäuscht. Persönlich möchte ich aber ganz grundsätzlich nicht, dass die Bevölkerung in der Schweiz, als ein liberaler Staat, an jeder Ecke wegen kleinsten Anlässen überwacht und kontrolliert wird. Die Suche nach Alternativen tut Not: Weniger Repression, mehr Prävention. Es braucht ein intaktes Bildungssystem, die Vermittlung von Werten und neben Engagement und Aktivitäten auch soziale Hilfsangebote. Eine solche Palette von Massnahmen könnte uns dazu bringen, gesellschaftliche Probleme nicht immer mit noch mehr Prohibition und Repression lösen zu wollen. Es wäre gut, wenn sich die Urheber von politischen Vorstössen vorher intensiv mit der Frage auseinandersetzten, ob es eine neue Gesetzesbestimmung auch wirklich braucht. Dergestalt könnten die Veränderungen, die sich negativ in der Arbeit der Justiz niederschlagen, merklich korrigiert werden.
Ich begrüsse und unterstütze daher dezidiert alle Anstrengungen, die im Rahmen von breit abgestützten Projekten und seriösen Abklärungen den derzeitigen Missstand, der unbestrittenermassen das System überlastet, zu analysieren versuchen. Dabei ist es vor dem Ruf nach mehr Ressourcen zentral, dass die Stakeholder, vom Gesetzgeber bis hin zum Anwender, introspektiv ihre Organisationen, ihre Rolle im Gesetzgebungsprozess (sofern dieser nicht wie bei der Justiz funktionsbedingt auf Vernehmlassungen beschränkt), aber auch ihr Verhalten im beruflichen Umfeld hinterfragen, aufarbeiten und dabei gewillt sind, von tradierten - oder im ungünstigsten Fall - rein monetär geprägten Positionen abzurücken und konstruktive Beiträge leisten. Nur so wird erkennbar, was sich weshalb in den letzten Jahrzehnten in das System Strafrecht eingeschlichen hat und weshalb das Resultat da und dort stossend ausfällt. So findet vielleicht auch der Vorwurf, manche seien im Strafrecht gleicher als andere, seine Verortung im Gesetzgebungsprozess und nicht als Fehler der Strafbehörden. Fussend auf diesen Ergebnissen können Lösungsansätze formuliert werden, damit das Strafrecht wieder die Rolle im liberalen Staat bekommt, für die es ursprünglich gedacht war.
Welche Ratschläge möchten Sie angehenden Staatsanwältinnen und Staatsanwälten mitgeben?
Ich bin der Überzeugung, dass jede und jeder, bevor sie oder er sich für diesen Beruf entscheidet, darüber Rechenschaft ablegen muss, ob die persönliche Bereitschaft dazu besteht und ob das Ausmass der beruflichen Verantwortung erkannt wird.
Sich Rechenschaft ablegen bedeutet, dass juristisches Fachwissen allein nicht ausreicht, sondern dass nur geformte, authentische und echte Persönlichkeiten in einem stabilen Umfeld eingebettet Verantwortung übernehmen sollten. Das sind dann idealerweise Personen, die überzeugend in hektischen Situationen führen und dabei mit anspruchsvollsten Situationen und Schicksalen umgehen und diese verarbeiten können. Arbeiten mit Menschen bedeutet mit einem hohen Mass an Integrität Verantwortung für die Rechtsbetroffenen zu übernehmen. Rechenschaft ablegen heisst aber auch, dass das Untersuchte schliesslich eloquent mit feu sacré aber stets sachlich, juristisch einwandfrei und vor allem in der gebotenen Kürze vor Gericht zu vertreten ist.
Daher ganz klar: Staatsanwältin oder Staatsanwalt ist alles andere als ein Einsteigerjob.
Lehr- und Wanderjahre im Sinne einer wohlüberlegten aber zeitintensiven Karriereplanung sind wichtig. Die Übernahme von Leitungsfunktionen erfordert eine solide Führungsausbildung. Kontinuierliche Weiterbildung ist unerlässlich: Auf dem Markt gibt es zahlreiche Aus- und Weiterbildungsangebote, welche exakt auf das Berufsprofil «Staatsanwaltschaft» zugeschnitten sind, seien dies Tageskurse oder Nachdiplomstudien (MAS, CAS).
Von Vorteil erachte ich auch den Perspektivenwechsel: Jobrotation in den Funktionen Gericht und Staatsanwaltschaft finde ich sehr reizvoll, ebenfalls den Ein- oder Ausstieg aus der Advokatur. So wie es Staatsanwältinnen und Staatsanwälte braucht, die wissen, was die Herausforderungen an einem Gericht sind, braucht es Richterinnen und Richter – aber auch Anwältinnen oder Anwälte – die sich darüber im Klaren sind, wie ein Fall an der vordersten Front abläuft und wie viele menschliche, soziale und rechtliche Herausforderungen das Gegenüber zu bewältigen hat.
Vielen Dank für die spannenden Einblicke in Ihre Arbeit bei der Staatsanwaltschaft und Ihre beeindruckende Karriere. Wir wünschen Ihnen weiterhin alles Gute.